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Hintergrund Hintergrund: Sachsen-Anhalt und das anstehende Bodenreform-Urteil

29.06.2005, 15:04

Magdeburg/dpa. - Doch was das Gerichtanhand der Einzelfälle zu entscheiden hat, kann landesweit hoheWellen schlagen. Schließlich mussten in Sachsen-Anhalt damals in18 000 Fällen 26 000 Hektar Land zurückgegeben werden.

Dem mit Spannung erwarteten Urteil geht eine lange Geschichtevoraus: 1945 kam es zur Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone.Damals wurden Großgrundbesitzer enteignet, rund 3 Millionen HektarAgrarland wurden an so genannte Neubauern verteilt. Unter derRegierung des letzten SED-Ministerpräsidenten Hans Modrow machte dieVolkskammer die Erben dieser Neubauern 1990 zu Volleigentümern ihrerGrundstücke. 1992 wurde diese Regelung gekippt. Die Regierung vonKanzler Helmut Kohl verabschiedete ein Gesetz, wonach die Erben denBoden ohne Entschädigung an den Staat zurückgeben mussten, wenn sienicht hauptberuflich in der Landwirtschaft arbeiten.

Davon gab es in Sachsen-Anhalt 18 000 Fälle. Eine Fläche von26 000 Hektar musste zurückgeben werden, wie das Umweltministeriummitteilte. Deren Verkehrswert belief sich damals auf 120 MillionenEuro. Von diesen land- und forstwirtschaftlichen Flächen befindensich rund 18 300 Hektar nicht mehr in Besitz des Landes. Der größteTeil wurde an die Landgesellschaft veräußert, einer privatrechtlichenGmbH mit dem Land als Mehrheitseigner. 7700 Hektar sind noch imEigentum des Landes. Die landwirtschaftlichen Flächen sind zumeistverpachtet.