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Hintergrund Hintergrund: Die Arbeitsmarktreformen Hartz I bis IV

15.08.2007, 11:35

Berlin/dpa. - Aus den am 16. August 2002 präsentiertenVorschlägen der Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes entstandennach und nach vier Gesetze «für moderne Dienstleistungen amArbeitsmarkt», die sogenannten Hartz-Reformen I bis IV:

- Mit Hartz I verbunden sind Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen, die Pflicht zur umgehenden Meldung zur Arbeitssuche beiKündigung, schärfere Zumutbarkeitsregelungen für ledige Arbeitsloseund als Anreiz der teilweise und befristete Einkommensausgleich fürErwerbslose über 50 bei Annahme einer geringer bezahlten Tätigkeit.Firmen, die Arbeitslose über 55 einstellen, wird derArbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung erlassen.

- Hartz II bringt den als Ich AG bekanntgewordenen - von einerNeuregelung bereits wieder ersetzten - Existenzgründerzuschuss, diesteuer- und sozialabgabenbegünstigten 400-Euro-Mini- und Midijobssowie im Vorgriff auf Hartz IV die für Langzeitarbeitslosezuständigen Job-Center.

- Mit Hartz III beginnt der Umbau der früheren Bundesanstalt fürArbeit (heute: Bundesagentur für Arbeit). Die Organisationsreformzielt darauf, die Arbeitsverwaltung zu modernisieren, um dieVermittlung von Arbeitslosen zu beschleunigen.

- Durch Hartz IV wird die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zumneuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Die vom früheren Einkommenabgeleitete Arbeitslosenhilfe verschwindet. Für vieleLangzeitarbeitslose bringt das trotz Übergangsregelung eineVerschlechterung der Leistung. Das steuerfinanzierte ALG II vonzunächst 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten wird nur noch nachPrüfung der Bedürftigkeit bezahlt.