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Europäischer Haftbefehl erlassen Europäischer Haftbefehl erlassen: Was passiert jetzt im Fall Puigdemont?

Von Thorsten Knuf 03.11.2017, 16:33
Der ehemalige katalanische Regionalchef Carles Puigdemont.
Der ehemalige katalanische Regionalchef Carles Puigdemont. AP

Die spanische Justiz hat gegen den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont und seine vier Mitstreiter einen sogenannten Europäischen Haftbefehl erlassen. Er soll nun nach Spanien überstellen werden. Der 54-Jährige hält sich mit vier Mitstreitern in Belgien auf.

Belgische Justiz tritt bei Haftbefehl in Kraft

Das Instrument des Europäischen Haftbefehls geht auf einen Beschluss der EU-Staaten aus dem Jahr 2002 zurück. Es soll die die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten vereinfachen. Wenn die zuständige Richterin in Madrid nun einen Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont erlässt, was nun der Fall ist, ist für die Prüfung und die Anordnung einer Festnahme ausschließlich die belgische Justiz zuständig. Die Regierungen, sprich die Justiz- und Innenministerien, bleiben außen vor.

Anders sieht es aus, wenn ein beliebiger Staat eine Person im Ausland über die Polizei-Organisation Interpol zur Fahndung ausschreibt: Dann kann sich auch die Regierung des Landes, in dem sich die Person aufhält, einschalten und eine Festnahme unterbinden. Etwa dann, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das Fahndungsersuchen politisch oder religiös motiviert ist. Interpol ist im Fall Puigdemont aber nicht im Spiel.

Der Europäische Haftbefehl beruht auf dem Grundsatz, dass die EU-Staaten gegenseitig die Entscheidungen ihrer Gerichte und Staatsanwaltschaften anerkennen. Gleichwohl ist die belgische Justiz keineswegs verpflichtet, dem Ersuchen der Spanier nachzukommen, Puigdemont sowie seine Mitstreiter festnehmen zu lassen und sie der spanischen Justiz zu übergeben. Die belgischen Richter werden sich genau anschauen, aus welchen Gründen die spanischen Kollegen den Europäischen Haftbefehl ausgestellt haben.

Belgische Justiz könnte Vollstreckung des Haftbefehls ablehnen

Sie können eine Vollstreckung ablehnen, wenn die Taten, die Puigdemont zur Last gelegt werden, in Belgien gar nicht strafbar sind.  Die spanische Justiz wirft dem abgesetzten Regionalpräsidenten Rebellion, Aufruhr und die Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Eine exakte Entsprechung gibt es im belgischen Strafrecht aber nur für das dritte Delikt.

Die Delikte gehören auch nicht zu jenen 32 Straftaten, bei denen die belgische Justiz laut EU-Recht keinerlei Ermessensspielraum hätte und den Europäischen Haftbefehl automatisch vollstrecken müsste. Dazu zählen beispielsweise Tötungsdelikte, Handel mit Waffen, Drogen oder Organen sowie Vergewaltigung und Korruption.

Entscheidet sich die belgische Justiz für eine Festnahme Puigdemonts, heißt das nicht, dass er nicht vorübergehend wieder auf freien Fuß gesetzt werden könnte. Er könnte sich auch juristisch gegen eine Übergabe an Spanien zur Wehr setzen. Stimmt er dieser grundsätzlich zu, sollte der endgültige Beschluss zur Übergabe binnen zehn Tagen fallen. Wehrt er sich, gilt eine Frist von 60 Tagen.