Ehe für alle Ehe für alle: CDU-Abgeordneter vergleicht Homosexuelle mit Blindenhunden
Berlin - Die Debatte über die Einführung der „Ehe für alle“ dauerte am Freitag nur rund 45 Minuten. Etwa ein Dutzend Redner trat ans Pult. Dafür gaben 80 Parlamentarier persönliche Erklärungen zu Protokoll – fast durchweg Mitglieder von CDU und CSU. Die Erklärungen haben es oft in sich.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold (Sachsen-Anhalt) schreibt, „die Regelung, die jetzt von den Grünen, Linken und der SPD vorgelegt wurde“ definiere Ehe „als reine Beistandsgemeinschaft“. Eine Beistandsgemeinschaft bestehe aber auch, „wenn eine Mutter ihr behindertes Kind bis zum Lebensende pflegt“, „zwischen einem Blindenhund und dem Hilfsbedürftigen“ oder „zwischen einem nach Deutschland eingereisten Muslim mit einer Hauptfrau und mehreren Nebenfrauen“. Zu fragen sei: „Wo ist hier die Grenze?“ Der Wittenberger SPD-Bundestagskandidat Stefan Maria Stader kritisierte dies bei Twitter: „Die Äußerungen von Herrn Petzold sind unglaublich und entsprechen nicht meinem christlichen Menschenbild.“ Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs erklärte: „Tja, halt CDU! Mich wundert bei denen nix mehr!“
Ähnliche Töne wie die von Petzold gibt es auch von den sächsischen CDU-Abgeordneten Klaus Brähmig und Arnold Vaatz. Sie schreiben: „Wir schämen uns fremd für den Umgang dieser Gesellschaft mit den Lebensauffassungen unserer Vorfahren, die sich nicht mehr verteidigen können.“ Christian Hirte aus Thüringen und Matern von Marschall aus Baden-Württemberg (beide ebenfalls CDU) notieren, Politiker, die meinten, „per Dekret eine kulturelle Prägung ,abschaffen‘ zu können“, seien „nicht Vertreter einer Modernitätsidee, sondern sie zeigen, dass sie nicht fähig und willens sind, unsere gesellschaftlichen und kulturellen Grundlagen zu verstehen“.
CDU-Abgeordnete kritisieren Merkel
Die sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann findet: „Weniger die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten den Menschen Zukunftsängste, sondern die gesellschaftliche Verfasstheit und die Auflösung von Strukturen, die bisher Halt und Identität gaben. Die Kanzlerin muss sich vorwerfen lassen, das Tor dazu wieder ein Stück mehr aufgestoßen zu haben.“ Thomas Dörflinger (CDU, Baden-Württemberg) beklagt: „Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ist in Artikel 38 des Grundgesetzes eindeutig bestimmt. Einer Interpretation durch Regierungsmitglieder, wann diese gelte und wann nicht, bedarf es daher nicht.“ Das zielt ebenfalls auf die Kanzlerin, die von einer Gewissensentscheidung gesprochen hatte.
Viele ausgewogene Erklärungen
Zugleich zeugen die meisten Erklärungen von großer Nachdenklichkeit. Der niedersächsische CDU-Abgeordnete Maik Beermann gibt zu Protokoll: „Als Familienvater möchte ich, dass meine Töchter in einem Land aufwachsen, in dem sie dieselben Rechte und Pflichten genießen wie jeder und jede andere, egal ob sie irgendwann Männer oder Frauen lieben.“ Der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Sven Volmering, der mit Nein votierte, erklärt: „Toleranz ist keine Einbahnstraße.“ Er respektiere die Argumente der Befürworter und freue sich für heiratswillige Homosexuelle. „Aber ich erwarte den gleichen Respekt für meine Entscheidung.“