DDR-Geschichte DDR-Geschichte: Disput um zwölf gläserne Ziffern
Berlin/MZ. -
Sie war Normalität in der DDR, denn jeder hatte sie: die Personenkennzahl. Die kurz genannte PKZ stand im Personalausweis, in Meldeunterlagen und in Versicherungsverträgen. Tatsächlich aber machten die zwölf Ziffern die DDR-Bürger zu gläsernen Menschen. Denn die Ziffern folgten einem strengen Prinzip: Sie bildeten neben dem Geburtsdatum, auch das Geschlecht und den Geburtskreis ab. Erfasst im Zentralen Einwohnerregister (ZER) konnten die Sicherheitsbehörden per Knopfdruck auch Ein- und Ausreisen, Versicherungsdaten bis hin zum Hausrat und polizeirelevante Daten abrufen. Eine Prüfziffer ermöglichte die Feststellung der Richtigkeit.
So war es folgerichtig, dass Bürgerrechtler es nach der Wiedereinigung als großen Erfolg feierten, dass die PKZ laut deutsch-deutschem Einigungsvertrag nicht mehr genutzt werden darf. Eine Übergangszeit bis zur Übernahme des bundesdeutschen Meldewesens wurde vereinbart.
15 Jahre später erregt die PKZ nun noch einmal die Gemüter. Denn wurde das ZER noch mit Hilfe von Verlängerungsfristen für Recherchen in der Stasi-Unterlagenbehörde genutzt, so soll das Register zum Jahreswechsel endgültig der Garaus gemacht werden.
Entsprechend heftig wehren sich die ostdeutschen Bürgerrechtler. "Dieses Instrument ist für eindeutige Identifizierungen unerlässlich", argumentiert der Chef des Leipziger Bürgerkomitees Konrad Taut. So gebe es immer wieder Überschneidungen von Namen und Geburtstagen, die ohne Zuordnung durch einen Geburtsort nicht aufgelöst werden könnte. Aber auch die für Doppelidentitäten von Offizieren genutzten fiktiven PKZ, die aus konspirativen Gründen in das Register eingelesen wurden, seien nur im Zentralregister zu finden.
Und schließlich verweist Taut darauf, dass das Zentralregister auch alle Ein- und Ausreisen von Ausländern aufführe. Dies sei eine für die Terrorabwehr unerlässliche Hilfe. "Wenn das Register zum Jahreswechsel vernichtet wird, fehlen uns wertvolle Informationen." Taut fordert deshalb eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes durch den Bundestag noch im Jahre 2005.
Auch die Stasi-Unterlagen-Behörde selbst ist "nicht glücklich" über die veränderte Rechtslage ab nächstem Jahr. "Die PKZ stellt bei unseren Recherchen eine wichtige Brücke zur alten Meldeadresse dar", so Behördensprecher Christian Booß. Er verstehe zwar, dass Datenschützer "nicht glücklich" seien über die Benutzung - sie erfolge aber nur in extrem eingeschränkten Fällen. Die Birthler-Behörde in Berlin will die Änderung möglichst in einem ganzen Paket von anderen Novellierungsvorschlägen mit durchsetzen.
Weitere Infos unter