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Bundeswehr-Schiff Bundeswehr-Schiff: Bericht entlastet «Gorch Fock»-Kommandanten

27.02.2011, 11:21

BERLIN/MZ/MDC. - Auch jenseitsder Plagiatsaffäre bleibt die Lage für VerteidigungsministerKarl-Theodor zu Guttenberg (CSU) heikel. Dieslässt sich an zwei Meldungen vom Wochenendeablesen. Zum einen berichtet der "Focus",der in der "Gorch Fock"-Affäre von seinenDienstpflichten entbundene Kapitän NorbertSchatz sei entlastet. Zum anderengibt es Kritik an der Bundeswehrreform.

Die Marine-Untersuchungskommission zur "GorchFock" kommt laut "Focus" zu dem Schluss, dassein "disziplinarrechtlich relevantes Fehlverhalten"des Kapitäns "nicht zu erkennen" sei. DerChef der Kommission habe Marine-InspekteurAxel Schimpf über die Ergebnisse unterrichtet.

In Marinekreisen wird nun erwartet, dass auchGuttenberg den Kapitän entlastet. Jedoch istnach Angaben des Verteidigungsministeriumsnoch nicht vollständig aufgearbeitet, wieviel Verantwortung dem Kommandanten für Zuständeund Struktur der Ausbildung an Bord zugerechnetwerden muss, auch wenn er für die jüngstenUnfalltode nicht disziplinarisch belangt werdenkönne. Die Untersuchung gilt den Umständendes Todes der 25-jäs>hrigen Kadettin SarahLena Seele, die am 17. November 2010 aus derTakelage des Segelschulschiffes fiel und starb.Der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP)hatte später zutage gefördert, dass Offiziersanwärteran Bord des Schiffes erheblichen Schikanenausgesetzt waren. Erst daraufhin hatte dieMarine erneut Ermittlungen eingeleitet. Guttenbergwar in die Kritik geraten, weil er zunächstvor Vorverurteilungen gewarnt und Schatz danndennoch abgesetzt hatte - mit der nachgeliefertenBegründung, diese diene seinem eigenen Schutz.

In Sachen Bundeswehrreform rügte das Kanzleramtabermals die vom Verteidigungsministeriumvorgelegten Eckpunkte. Diese, so der "Spiegel",seien unzureichend. So fehle eine sicherheitspolitischzwingende Herleitung. Auch die Ausführungenzu den Kosten seien unklar. Guttenberg willdie Truppe von 245000 auf 185000 Soldatinnenund Soldaten reduzieren und die Wehrpflichtaussetzen.