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Bundestagswahl Bundestagswahl: Formfehler kostet Wahlteilnahme

Von JOCHEN LORECK 06.08.2009, 11:52
Gabriele Pauli von der Partei «Freie Union» nimmt im Jakob Kaiser Haus in Berlin zur Sitzung des Bundeswahlausschusses Platz. (FOTO: DPA)
Gabriele Pauli von der Partei «Freie Union» nimmt im Jakob Kaiser Haus in Berlin zur Sitzung des Bundeswahlausschusses Platz. (FOTO: DPA) dpa

BERLIN/MZ. - Denn die Frage, ob die von GabrielePauli neu gegründete Partei Freie Union zurBundestagswahl kandidieren darf, spalteteden dafür zuständigen Bundeswahlausschuss.Vier Vertreter hielten die Wahlteilnahme derPauli-Partei für zulässig, vier nicht. Wegendes Gleichstands musste das Votum des BundeswahlleitersRoderich Egeler den Ausschlag geben. Bei ihmging der Daumen nach unten. Damit ist klar:Am 27. September steht die frisch gegründetePauli-Partei nirgends zur Wahl.

Die hitzige Juristen-Diskussion, die der Abstimmungvorausging, zeigte: Es ging um eine kniffligeGesetzes-Auslegung. Im Mittelpunkt stand dieFrage: Darf einer Partei wegen eines winzigenFormfehlers die Wahlteilnahme versagt werden?Der Patzer von Paulis Mini-Partei: Sie hatteam Tag des Frist-Ablaufes wenige Minuten vorBüro-Schluss die Unterlagen zur Wahlteilnahmein Bayern eingereicht. Es fehlte aber eineKleinigkeit: die Unterschrift Gabriele Paulis.Bis zum Ablauf der Frist war der Lapsus nichtmehr behebbar.

Der Vertreter der Grünen, Hartmut Geil, warbfür eine großzügige Auslegung des Wahlgesetzes.An der Willenserklärung der Partei "an sich"sei nicht zu zweifeln. Das Gesetz verlangezwar die "persönliche Unterschrift". Andererseitsgebe es viele Rechtsakte, bei denen das persönlicheEinverständnis delegiert werden könne. Zudemfinde sich im Gesetz eine "Soll-Vorschrift".Dies lasse sich durchaus so verstehen, dassein formales Abweichen nicht automatisch alsRegelverstoß zu werten sei. Die Juristen derCDU und CSU plädierten jedoch für eine strikteAuslegung - nach dem Motto: knapp danebenist auch vorbei.