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Bundestagswahl 2017 Bundestagswahl 2017: Fragen und Antworten zu Wahllokal, Stimmzettel und Wahlkabine

22.09.2017, 07:44
Was muss ich zum Wählen mitnehmen? Was ist in der Wahlkabine verboten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahltag 2017.
Was muss ich zum Wählen mitnehmen? Was ist in der Wahlkabine verboten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahltag 2017. dpa

Halle (Saale) - Am Sonntag, 24. September, ist es so weit: Zur Wahl aufgerufen sind in diesem Jahr rund 61,5 Millionen Bürger. Unter den Wahlberechtigten sind 29,8 Millionen Männer und 31,7 Millionen Frauen. Drei Millionen junge Menschen dürfen das erste Mal ihr Kreuz machen.

Die MZ beantwortet hier die wichtigsten Fragen zum Wahlsonntag.

Was wird am Sonntag gewählt?

An diesem Sonntag wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Mehr als 60 Millionen Bürger dürfen ihre Stimme abgeben. Es stehen so viele Parteien wie noch nie zur Wahl. 

Wo wählen gehen?

Wer für die Bundestagswahl nicht die Briefwahl genutzt hat, kann am Sonntag ins Wahllokal gehen. 

Wo ist mein Wahllokal?

Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Wann öffnen die Wahllokale 2017?

Die Wahllokale öffnen am Wahltag (Sonntag, 24. September) um 8 Uhr.

Was muss ich zum Wählen mitnehmen?

Im Wahllokal wird der Stimmzettel ausgehändigt, nachdem man sich - in der Regel mit dem Personalausweis - ausgewiesen hat. Bevor man den Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen darf, prüfen Helfer so, ob man im Wählerverzeichnis steht.

Wie lange kann man am Sonntag wählen?

Die Wahllokale schließen am Wahltag (Sonntag, 24. September 2017) um punkt 18 Uhr und die jeweiligen Wahlvorstände geben bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist.

Wie kreuze ich den Stimmzettel richtig an?

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Er kann also jeweils ein Kreuz in der linken und rechten Spalte in den dafür vorgesehenen Kreisen machen. Mit der Erststimme wird der Vertreter des eigenen Wahlkreises bestimmt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, mit wie vielen Köpfen eine Partei später im Bundestag vertreten ist. Auch nur ein Kreuz ist gültig. Die Entscheidung muss eindeutig erkennbar sein.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ist ein Wahlzettel nicht ausgefüllt, dann ist er ungültig - ebenso wenn er Kommentare oder Kritzeleien enthält.

Was ist in der Wahlkabine verboten?

In der Wahlkabine darf sich immer nur eine Person aufhalten, es sei denn, jemand ist aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen. Zudem darf hier nicht gefilmt oder fotografiert werden. Das Smartphone wird einem aber nicht abgenommen.

Wer vom Wahlvorstand beim Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine erwischt wird, kann an der Urne abgewiesen werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Verloren ist die Stimme damit aber nicht. Laut DAV kann auf einem neuen Stimmzettel erneut gewählt werden. (mz/dpa/afp)