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Bundeskabinett Bundeskabinett: Regierung beschließt neues Waffenrecht

11.07.2001, 19:07

Berlin/dpa. - Das modernisierte Waffenrecht soll dem Grundsatz folgen: «So wenigWaffen wie möglich ins Volk». Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)verspricht sich davon einen besseren Schutz für die Bürger. InDeutschland sind 7,3 Millionen Waffen legal im Umlauf. Die Zahl derWaffenscheine gibt das Innenministerium mit 2,3 Millionen an.

Nach dem Gesetzentwurf kann Personen der Zugang zu Waffen verwehrtwerden, wenn ihr Verhalten Zweifel an ihrer Rechtstreue oder amsorgfältigen Umgang mit Waffen erkennen lässt. Personen, die wegeneines Verbrechens zu einer mindestens einjährigen Haftstrafeverurteilt wurden, gelten unwiderleglich als unzuverlässig. Auch dieMitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder einer fürverfassungswidrig erklärten Partei schließt einen Waffenbesitz aus.

Der Entwurf schränkt das Führen von Gas- und Schreckschusswaffenein. Laut Innenministerium werden diese Waffen in hohem Maße beischweren Verbrechen wie Raub oder Geiselnahme eingesetzt. Für denErwerb und Besitz dieser Waffen gilt weiterhin die Altersgrenze von18 Jahren. Wer sie aber in der Öffentlichkeit führen will, brauchteinen «kleinen Waffenschein». Diese Regelung gilt auch für jene, dieschon solche Waffen besitzen. Die Erlaubnis wird nur bei persönlicherEignung und Zuverlässigkeit erteilt.

Sportschützen müssen eine Bestätigung ihres Schießsportverbandesnachweisen. Das Gesetz erlaubt dem Sportschützen insgesamt dreiRepetier- oder halbautomatische Langwaffen und zwei Kurzwaffen. FürEinzelladergewehre sieht der Entwurf keine Beschränkung vor. Hiergebe es selten Missbrauch.

Noch keine endgültige Regelung sieht die Gesetzesvorlage beimErbrecht vor. Erben können Waffen auch ohne das sonst erforderlichebesondere Bedürfnis erhalten. Ursprünglich war vorgesehen, vererbteWaffen durch technische Systeme gegen eine Verwendung zu sichern.Diese Sicherungssysteme seien aber noch nicht entwickelt. Das«Erbenprivileg» soll jetzt auf fünf Jahre befristet werden. Sollte esbis dahin noch keine funktionierenden Blockiersysteme geben, müsstendie Erben auch einen Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses fürdas Führen einer Waffe erbringen.