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Auschwitz-Prozess Auschwitz-Prozess: SS-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt

Von Michael Hesse 17.06.2016, 17:31
Der Angeklagte Reinhold Hanning.
Der Angeklagte Reinhold Hanning. POOL dpa

Detmold - Die Tränen laufen über Hedy Bohms Gesicht. Es sind Tränen der Dankbarkeit. „Ich danke dem Gericht“, sagt sie. „Endlich kann meine Mutter in Frieden ruhen.“ Hedy Bohm ist eine der Nebenklägerinnen in dem Prozess gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning. Sie hat Auschwitz überlebt, ihre Mutter nicht. Sie ist berührt an diesem Tag, weil in Detmold ein Urteil gefällt wurde, das Rechtsgeschichte schreiben wird. Dass Auschwitz eine Tötungsfabrik war, ist eine historische Tatsache. Nur ein unumstrittenes juristisches Faktum war es über Jahrzehnte nicht. Und deshalb musste jedem Täter  nachgewiesen werden, dass er eine bestimmte Straftat in Auschwitz begangen hatte. Dies aber war fast unmöglich.

Richterin Anke Grudda hat erstmals anerkannt, dass Auschwitz eine Tötungsfabrik gewesen ist. Und wer als Rädchen die Tötungsmaschine mit am Laufen hielt, macht sich strafrechtlich schuldig. Auch wenn 70 Jahre vergangen sind. Denn Mord verjährt nicht.

Verteidigung will in Revision gehen

Konkret bedeutet dies: Der frühere SS-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 170 000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision zu gehen.

Möglich sei es sogar, sagte Hannigs Anwalt Salem, dass man dann das Urteil akzeptiere. Er sei zufrieden mit der Art der Begründung durch die vorsitzende Richterin, sagte er. Es sei ein sehr ausgewogenes Urteil. In der nächsten Woche werde er und sein Kollege mit Hanning darüber sprechen Wie der Verteidiger sprach auch der Oberstaatsanwalt Andreas Brendel. Auch er wertete das Urteil als ausgesprochen gut. Da die Richterin ihm größtenteils in der Argumentation gefolgt sie, gebe es keinen Anlass zur Kritik. Die Rechtsanwälte der Nebenkläger, Thomas Walther, sah genauso wie Professor Cornelius Nester, ein neues Kapital in der Rechtsgeschichte. „Sie alle sind Zeugen“, sagte er nach dem Prozess. Ins Gefängnis wird Hanning wohl nicht müssen. Das Alter und die Gesundheit könnten ihn davon befreien.

Richterin zweitfelt an Hannings Aussagen

Die vorsitzende Richterin Grudda hatte viele von Hannings Erklärungen in ihrer Urteilsbegründung für unglaubwürdig gehalten. Zwar könne ihm keine Einzeltat nachgewiesen werden, in der er einen Menschen getötet hätte. Dafür aber macht sie ihn für die Zeit von Januar 1942 bis Juni 1944 für den Tod von mindestens 170 000 Menschen mitverantwortlich. „Eine ungeheure Zahl“, sagte die Richterin. Hanning hätte die Möglichkeit gehabt, Auschwitz zu verlassen, etwa, in dem er sich an die Ostfront versetzen lasse. Stattdessen wurde er in Auschwitz zweimal befördert, was klar zeige, dass er die Tötungsmaschine aktiv am Laufen gehalten habe. Erstmals wurde auch die "Vernichtung durch Lebensumstände" in den Konzentrationslagern strafrechtlich relevant, die chronische Unterernährung, die Zerstörung des Organismus und der Psyche. Auch hierfür wurde Hanning belangt.

Angeklagter spricht von Reue

Hannings schaute aufmerksam zur Richterin, als er das Urteil entgegen nahm. Anschließend wirkte er unruhig, mitunter ungehalten. Der fast 95 Jahre alte Mann hat viel geschwiegen in diesem Prozess, so wie er sieben Jahrzehnte lang geschwiegen hat über seine Zeit in Auschwitz, bis die Gespenster der Vergangenheit ihn wieder einholten. Die Opfer des Holocaust, von denen auch am Freitag viele anwesend waren, hatte er keines Blickes gewürdigt. Gewiss, er hatte eine Erklärung abgegeben, vor einigen Wochen war das. Er ließ seinen Lebenslauf durch seine Anwälte verlesen. Auch er selbst ergriff das Wort und schildete die Reue, die er empfinde. Keiner weiß genau, wieviele in Auschwitz umkamen, jenem riesigen Lagerkomplex, in dem zunächst politische Gefangene, dann Kriegsgefangene konzentriert worden. Doch die Bedeutung, die Auschwitz heute hat, rührt von der Todesmachinerie, welche die Nazis diabolisch ins Werk setzten.

Mehr als eine Million Juden sollen getötet worden sein. Sie wurden vergast und ihre Körper verbrannt, mit ihrer Asche wurden die Felder gedüngt. Viele verhungerten, andere wurden bestialisch getötet, wenn SS-Leute ihrem Sadismus freien Lauf ließen. Es gibt viele Berichte von Zeitzeugen, die von einer Hölle berichten, wie Dante sie nicht besser hätte beschreiben können.

Leon Schwarzbaum, der auch Nebenkläger in dem Prozess war, übergab Hannings Anwalt einen persönlich an den Angeklagten gerichteten Brief. Später las er in einer anberaumten Pressekonferenz daraus vor. „Am Anfang hatte ich Mitleid mit Ihnen“, so seine ersten Worte  in dem Brief, „und ich glaubte, Sie seien ein anderer Mensch geworden“, doch darin habe er sich getäuscht. Schwarzbaum zeigte sich tief enttäuscht von Hannings Schweigen in dem Prozess und seiner damit verbundenen Weigerung, die „Wahrheit über Auschwitz der Welt mitzuteilen.“ Schwarzbaums Brief schloss mit den Worten: „Vor Gott werden Sie reden müssen.“