Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II: Wird das Kindergeld mit angerechnet?
Allerdings: Das staatliche Kindergeld von 154 Euro (vom vierten Kind an 179 Euro) wird vom so genannten Sozialgeld abgezogen, ferner eigenes Einkommen und Vermögen der Kinder. Darüber hinaus wird der Bedarf der Kinder bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
Über diese finanziellen Unterstützungen hinaus kann eine einmalige Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gezahlt werden. Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 16 Jahren können Leistungen für den Mehrbedarf beim Lebensunterhalt in Höhe von 36 Prozent der Regelleistung (331 Euro) erhalten.