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Nach Demo-Verbot Anmelder von Corona-Protesten ziehen vor das Verfassungsgericht

Aktualisiert: 17.4.2021, 12:29

Stuttgart (dpa) - Nach dem Verbot zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik in Stuttgart haben die Veranstalter das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es seien entsprechende Eilanträge eingegangen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Es geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.

Die Polizei ist nach eigenen Angaben seit Samstagvormittag mit mehreren Hundert Beamten in der Innenstadt im Einsatz. Es sei nicht auszuschließen, dass Demo-Teilnehmer trotz Verbots in die Innenstadt kämen, hatte sie am Freitag betont. Zudem sind Gegendemonstrationen angekündigt. Auch Polizeireiter, Drohnen und Wasserwerfer stünden bereit, hieß es. In der City und auf größeren Plätzen gilt den ganzen Tag über einmalig eine Maskenpflicht.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) erneuerte am Samstag seinen Appell, den Demonstrationen fernzubleiben.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Stadt am Freitag den Rücken gestärkt und die Verbote bestätigt - wie zuvor schon das Verwaltungsgericht. Nopper hatte argumentiert, angesichts der steigenden Infektionszahlen bedrohten die Proteste Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Die Anmelder hatten eingewandt, von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und erhebliche Gefahr aus.

Am Freitagabend war die Polizei nach eigenen Angaben bei einer Versammlung unter dem Motto „Gegen Ausgangssperren - Für echte Pandemiebekämpfung statt Symbolpolitik“ eingeschritten, nachdem sich dort ein nicht erlaubter Demozug in Bewegung gesetzt hatte. Einzelne hätten sich „unfriedlich“ verhalten, als die überwiegend der linken Szene zuzuordnenden Teilnehmer gestoppt werden sollten, hieß es.