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NPD-Verbotsverfahren NPD-Verbotsverfahren: Falsche Botschaft

13.08.2012, 17:15

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben die Wahl: Sie können erneut ein NPD-Verbotsverfahren initiieren und damit riskieren, wie bereits vor neun Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Sie können auch auf das Verfahren verzichten und damit widerstandslos in Kauf nehmen, dass die rechtsextreme Partei ihren Schmutz weiterhin mit staatlicher Finanzierung unter die Menschen bringt. Die Risiken sind offensichtlich, aber keine der beiden Optionen ist so destruktiv und gefährlich wie die dritte, die nun einige Ministerpräsidenten - allen voran Horst Seehofer (CSU) - in Erwägung ziehen: ein NPD-Verbotsverfahren im Alleingang des Bundesrates. Ein Antrag ohne Bundestag und Bundesregierung wäre destruktiv, weil die Botschaft das Bundesverfassungsgericht erreichen würde, beide Verfassungsorgane glaubten nicht an den Erfolg des Verfahrens und rechneten damit, dass ein Verbot - wie schon vor neun Jahren - an der Infiltration der NPD mit V-Leuten scheitern werde. Der Alleingang ist auch gefährlich: Unabhängig vom Ausgang brüskiert er die anderen Verfassungsorgane. Geht er dann auch noch schief, wäre das eine Bestandsgarantie für die NPD.

Kontakt zum Autor: Christian Bommarius