Musterklage Musterklage: BGH-Urteil auch Sieg für Stromkunden
Berlin/dpa. - Das sei «ein sensationeller Sieg für alle Verbraucher», kommentierte der Vorsitzende der Interessenvereinigung, Aribert Peters, in Berlin. Auch die drastischen Erhöhungen von Strom- und Gaspreisen unterlägen damit der Billigkeitsprüfung. Nach dem Urteil des BGH-Kartellsenats vom Vortag können die Stromanbieter ohne eigenes Netz die von ihnen an die Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität gerichtlich überprüfen lassen.
Der Bund der Energieverbraucher empfahl allen Strom- und Gaskunden, «die derzeitigen Preiserhöhungen nicht zu akzeptieren, sondern der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle zu unterwerfen» (www.energieverbraucher.de). Energie- und Kartellrecht böten bisher keinen ausreichenden Schutz. Die BGH-Entscheidung mache jedoch eindeutig klar, dass allen Verbrauchern dieses Kontrollrecht zustehe. Hilfreich sei auch ein BGH-Urteil vom 5. Juli 2005 (X ZR 60/04), in dem das Recht des Kunden auf zivilrechtliche Kontrolle der Strom- und Gaspreise bestärkt worden sei.
Peters kritisierte zugleich die vom Gesetzgeber seinerzeit akzeptierte «Verbändevereinbarung» zwischen Stromwirtschaft und großen Stromverbrauchern. Seine Organisation habe damals gegen diese «Selbstbedienungsvereinbarung» protestiert und den Bundespräsidenten vergeblich gebeten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Auf dieser Basis hätten die Stromnutzer in der Vergangenheit die Nutzung der Netze drastisch verteuert, «um den Wettbewerb zu bremsen und die Gewinne zu sichern».
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aufgehoben und den Fall an das OLG zurückverwiesen (Aktenzeichen: KZR 36/04 vom 18. Oktober 2005). Das Gericht muss nun ermitteln, ob die Mannheimer MVV Energie AG vom Ökostromanbieter «LichtBlick» zu hohe Preise für die Nutzung seiner Netze verlangt hat. Laut «LichtBlick» waren die Entgelte bis zu 30 Prozent überhöht. Das Urteil betrifft nur die Entgeltkalkulation der rund 900 deutschen Netzbetreiber in den vergangenen Jahren seit der Liberalisierung des Energiemarktes Ende der 90er Jahre. Nach dem im Juli in Kraft getretenen neuen Energiewirtschaftsgesetz werden die Preise künftig - erstmals im Mai 2006 - von der Bundesnetzagentur sowie von entsprechenden Landesbehörden festgesetzt.