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Leipzig Leipzig: Gericht billigt Leiharbeit bei BMW

Von Eva Roth und Eckhard Jäckel 15.02.2012, 18:57

Leipzig/Frankfurt (Main)/MZ. - Insgesamt geht es um 1 100 Zeitkräfte. Der Betriebsrat hatte der Einstellung dieser 1 100 Leiharbeiter widersprochen. Begründung: Der Einsatz erfolge nicht nur vorübergehend, genau das verlange aber das Gesetz.

Befristet seit neun Jahren

Das Leipziger BMW-Werk hat einen extrem hohen Leiharbeiter-Anteil. Laut IG Metall sind derzeit neben den 2 800 Stammbeschäftigen rund 1 100 Zeitkräfte tätig. Viele arbeiteten seit langem in der Autofabrik, manche bereits seit neun Jahren, sagte Bernd Kruppa, Geschäftsführer der IG Metall in Leipzig, der MZ. Viele dieser Beschäftigten würden immer wieder neu angeheuert. Auch bei den jetzt geplanten Einstellungen gehe es großteils um eine Fortsetzung des Einsatzes.

Diese Arbeitnehmer würden benachteiligt, weil sie nicht fest angestellt würden, argumentierte der Betriebsrat. Zwar würden sie annähernd wie die Stammbeschäftigten bezahlt (ohne Sonderzahlungen). Aber sie lebten in einem stetig unsicheren Beschäftigungsverhältnis und könnten jederzeit entlassen werden.

Das Gericht sah das anders: Als Leiharbeiter beschäftigt zu werden, sei besser als gar nicht eingestellt zu werden, lautet sinngemäß die Begründung. Zudem könne der Betriebsrat nur aus genau festgelegten Gründen einer Einstellung widersprechen. Deshalb spielte die Frage, ob die Leute wirklich nur vorübergehend tätig sind, keine Rolle.

Werkleitung will Flexibilität

Die Geschäftsleitung des Leipziger BMW-Werkes begründet den hohen Anteil von Leiharbeitern damit, flexibel auf Nachfrageschwankungen reagieren zu müssen. Dies habe sich zuletzt in der Absatzkrise 2009 bewährt. Damals sei die Produktion kurzfristig von 700 auf 400 Fahrzeuge pro Tag eingebrochen. "Wir mussten uns damals von allen Leiharbeitern trennen", sagt Unternehmenssprecher Jochen Müller. Die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft seien jedoch sicher gewesen. Es habe in Leipzig auch keine Kurzarbeit gegeben.

Die Bundesregierung müsse nun "umgehend für Klarheit sorgen", sagte IG-Metall-Vizechef Detlef Wetzel der MZ. Die EU-Richtlinie definiere Leiharbeit als "vorübergehende" Beschäftigung. "Hier brauchen wir konkrete Vorgaben des Gesetzgebers, wir brauchen konkrete zeitliche Befristung für den Einsatz von Leiharbeitern." Zudem müssten Betriebsräte mehr Mitspracherechte beim Einsatz von Leiharbeit erhalten, um den Missbrauch zu verhindern, so Wetzel. Genau das fordert die IG Metall in der anstehenden Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie.

Arbeitsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 11 BV 79 / 11