1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Internet: Internet: Online-Schnäppchenjagd hat mitunter Tücken

Internet Internet: Online-Schnäppchenjagd hat mitunter Tücken

14.12.2005, 08:32

Potsdam/Berlin/dpa. - Die Firma sei im vierten Jahr nach der Unternehmensgründung undschnell gewachsen, sagt ein Vorstandsmitglied des betreffenden Onlinehändlers in Mannheim. Das führe dazu, dass man ständig dieArbeitsabläufe neu organisieren müsse. «Dass manchmal etwas schiefgeht, ist unverzeihlich, aber vielleicht verständlich.» Von demScanner seien nur noch einzelne Stücke auf Lager gewesen und das Gelderst 13 Tage nach dem Kauf auf den Firmenkonten verbucht worden.

«Das war Pech», sagt Simone Vintz, Testleiterin für den BereichDienstleistungen bei der Stiftung Warentest in Berlin. Typisch fürdas Einkaufen im Internet sei der Ärger mit dem MannheimerOnlinehändler zwar nicht. Solche Probleme gehörten aber zu denmöglichen Risiken, derer sich Schnäppchenjäger in den Weiten des Webbewusst sein sollten.

Bei Vorkasse – wie im beschriebenen Fall - sollten Käufer immervorsichtig sein, warnt die Warentesterin. Besser dran ist, wer seinGeld nicht aus der Hand gibt, bis die Ware ins Haus kommt. Vintz rät, möglichst per Rechnung zu bezahlen. Erstes Kriterium zur Beurteilungdes Anbieters ist der Warentesterin zufolge die Webseite. Macht sieeinen unprofessionellen, unaufgeräumten Eindruck, besteht Anlass zuvermuten, dass es um die Büro- und Lagerräume ähnlich bestellt ist.

Indizien zur Beurteilung von Anbietern liefern auch Foren undNewsgroups, die über die gängigen Suchmaschinen ebenfalls leicht zufinden sind. Viel mehr als das Eintippen des Anbieternamens ist dazunicht notwendig. Eine Übersicht bieten zudem Bewertungsportale wie«Ciao.de», «Dooyoo.de», «Yopi.de» oder «Idealo.de». Im genannten Fallwäre der Käufer gewarnt worden. Das sehr lange Warten auf diegekaufte Ware war kein Einzelfall. Doch auch Tröstliches wäre dort zufinden gewesen: Alle Käufer haben irgendwann ihr Geld zurückbekommen.

«Überzeugen Sie sich vor dem Bestellen, dass auf derAnbieter-Website Name und Anschrift des Unternehmens angegeben sind»,rät Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg inPotsdam. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten vonjeder Seite des Internetauftritts abrufbar sein. Wer sicher gehenwill, speichert die Seiten mit den AGB auf der eigenen Festplatte.

Ebenso sollten die Beschreibung des Artikels sowie Preise,Versandkosten und Abbildungen gespeichert werden. Sabine Fischer rät,sensible Informationen wie Konto- oder Kreditkartendaten nur überverschlüsselte Webseiten preiszugeben: «Die erkennen Sie an denBuchstaben https:// vor der Adresszeile sowie an einem kleinenVorhängeschloss-Symbol rechts unten im Browser.»

Zwar sind Online-Shops rund um die Uhr erreichbar. Das heißt abernicht, dass die Ware sofort geliefert wird. «Wir haben festgestellt,dass Waren, die angeblich sofort lieferbar waren, tatsächlich ersteine Woche später ankommen», sagt Simone Vintz. «Da schwindeln dieAnbieter häufig.» Auf rund eine Woche Lieferzeit müsse man sich immereinstellen.

Der Vorteil des Internets besteht darin, dass sich schnell einÜberblick über den Markt gewinnen lässt - egal ob der Kauf nuntatsächlich über das Netz getätigt wird oder nicht. Preisdatenbankenund Vergleichsportale - etwa «Guenstiger.de», «Geizkragen.de»,«Geldsparen.de», «Billiger-Einkaufen.info» oder «Kelkoo.de» - helfen,Angebote ausfindig zu machen. Sinnvoll ist es, mehrere Portaleaufzusuchen, da diese auf unterschiedliche Datensätze zurückgreifen.

Die technischen Angaben zu den verschiedenen Geräten können imInternet in Ruhe verglichen werden. Im Elektromarkt ist dies vorallem im vorweihnachtlichen Gedränge nicht immer möglich.Elektronikgeräte sind laut Simone Vintz auch die Waren, die sichneben Büchern, DVDs und CDs am besten über das Netz kaufen lassen.

Bei der Schnäppchenjagd im Internet ist auf jeden Fall zu klären,ob der Verkäufer ein privater oder gewerblicher Anbieter ist.«Private Verkäufer können Gewährleistungsrechte vollständigausschließen», warnt Verbraucherschützerin Sabine Fischer.«Gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte habenVerbraucher nur gegenüber gewerblichen Anbietern.»

Dieser Hinweis wäre auch beim Kauf des Scanners von Vorteilgewesen. Der kam zwar neu und originalverpackt mit Herstellergarantielange vor dem erstatteten Geld mit der Post, gekauft für noch wenigerGeld von einem Anbieter über eBay. Doch die zugehörige OCR-Softwarezur Texterkennung «versteht» nur Englisch, und sie will sich partoutnicht an deutsche Umlaute gewöhnen.