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«58er-Regelung» «58er-Regelung»: Älteren Arbeitnehmern steht nicht mehr ALG II zu

23.11.2006, 14:42

Kassel/dpa. - Der Anwalt des im niedersächsischen Landkreis Ammerland lebenden Mannes kündigte an, den Fall vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen zu wollen.

Nach Angaben des Anwalts haben 393 000 Arbeitnehmer im Alter von mindestens 58 Jahren die Regelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld und anschließender Arbeitslosenhilfe unterzeichnet. Sie verzichteten damit bis zum Renteneintritt auf weitere Vermittlung durch das Arbeitsamt und wurden auch in der Statistik nicht mehr mitgezählt.

Der Kläger hatte auf Grund dieser Regelung bis Ende 2004 monatlich 986 Euro Arbeitslosenhilfe bezogen. Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II nach Hartz IV im Januar 2005 erhielten er und seine Frau nur noch 520,61 Euro monatlich. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Basissatz für jeden der beiden Eheleute plus der Miete in Höhe von 869 Euro, von denen jedoch ein Einkommen der Frau abgezogen wird.

Nach Angaben des Kasseler Senats verstößt die Regelung nicht gegen geltendes Recht. Auch die Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II entspreche den Gesetzen. Auf einen Vertrauensschutz könne sich der Kläger nicht berufen, weil er weiter eine Unterstützung, wenn auch unter anderen Voraussetzungen, erhalte.