Untreue-Prozess Untreue-Prozess: Freispruch oder Warteschleife für OB Bernd Wiegand?

Halle (Saale) - In Karlsruhe entscheidet am Dienstag der Bundesgerichtshof, ob der Freispruch für Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) Bestand haben wird. Oder der Untreue-Prozess an einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Für 14 Uhr wird das Urteil erwartet. OB Wiegand wird selbst nicht in Karlsruhe anwesend sein, sondern durch seine Anwälte vertreten.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Freispruch der Wirtschaftsstrafkammer in Halle vom 9. Februar bestätigt wird. Schließlich haben sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung gefordert, dass der Revisionsantrag der halleschen Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Allerdings hatte der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshof unter der Vorsitzenden Richterin, Beate Sost-Scheible, zahlreiche kritische Fragen in der Hauptverhandlung am 17. März gestellt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Wiegand vor, dass er seinen drei engsten Mitarbeitern - Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube - mehr Gehalt zugebilligt habe als vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Der OB hat dies dagegen stets zurückgewiesen. Er habe bei der Einstellung eine genaue Prüfung der Gehaltseinstufung vorgenommen. Das Landgericht war Wiegand in dieser Frage nach mehreren Monaten Verhandlung gefolgt. (mz/jop)