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Zuviel Einkommen für eine Sozialwohnung?

14.06.2016, 12:18
Priska Hinz (Grüne) fährt sich im Landtag in Wiesbaden durchs Haar. Foto: Arne Dedert/Archiv
Priska Hinz (Grüne) fährt sich im Landtag in Wiesbaden durchs Haar. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Wiesbaden - Wer in einer öffentlich geförderten Wohnung lebt und eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, muss in Hessen künftig eine Extra-Abgabe zahlen. Die Landesregierung gab am Dienstag grünes Licht für die Einführung einer sogenannten Fehlbelegungsabgabe zum 1. Juli. „Damit wollen wir eine Fehlförderung im sozialen Mietwohnungsbau vermeiden”, erklärte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz (Grüne) in Wiesbaden. Die Abgabe fließe in den Bau neuer Sozialwohnungen.

Die neue Regelung betreffe 102 von 426 Kommunen - in den anderen würde der bürokratische Aufwand den Ertrag übersteigen, teilte die Ministerin mit. In den 102 Kommunen lägen mehr als 80 Prozent aller Sozialwohnungen. In Hessen gibt es mehr als 100 000 Sozialwohnungen und 2200 Wohnungen von Landesbediensteten, die wegen öffentlicher Zuschüsse zu günstigen Preisen vermietet werden. Häufig überschreiten die Bewohner die Einkommensgrenzen, da diese nur bei Einzug überprüft werden. Künftig sollen Mieter, die um mindestens 20 Prozent über der Grenze liegen, die Abgabe zahlen.

Das alte Landesregierung aus CDU und FDP hatte die Fehlbelegungsabgabe unter dem Protest der Opposition abgeschafft. Im Koalitionsvertrag mit den Grünen stimmte die CDU einer Wiedereinführung zu. (dpa/lhe)