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Wie viel Platz steht einem Auto zu?

Von Ulf Rostalsky 23.03.2006, 16:54

Zschornewitz/MZ. - "Ist es ja nicht", bestätigte Ordnungsamtsleiter Klaus-Peter Mitleger. Demnach sei in der Straßenverkehrsordnung eindeutig festgelegt, wo geparkt werden dürfe und wo eben nicht. Drei Meter Restbreite müssen Straßen aufweisen, sind an ihren Rändern Fahrzeuge abgestellt. So steht es im Gesetz. Doch das sei in der Uthmann-Straße nicht der Fall, betonte Mitleger. Eine Fahrzeugbreite von 1,80 Metern angesetzt, blieben gerade noch 2,70 Meter Durchfahrtsbreite.

"Zu wenig", sagte der Ordnungsamtsleiter und stellte klar, dass eine solche Vorgabe insbesondere auch wegen des möglichen Einsatzes von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehren Eingang in die Straßenverkehrsordnung gefunden habe. "Der Kommentar zur Vorschrift sagt sogar, dass hier der einzige Fall vorliegt, wo verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden können."

Die Restdurchfahrtbreite könnte allerdings ein echtes Problem in Zschornewitz werden, wurde im Bauausschuss jetzt offiziell. "Die Uthmannstraße ist kein Einzelfall", bestätigte Klaus-Peter Mitleger, nannte Beethoven- und Zetkinstraße als weitere Beispiele einer durchaus langen Liste.

Die Ausschussmitglieder sehen sich vor diesem Hintergrund zwischen Baum und Borke. Denn was soll getan werden, um die verfahrene Situation zu beheben? Ein Parkverbotsschild als Hinweis vor drohenden Bußgeldern braucht es nicht - Parken ist in der Uthmannstraße einfach nicht erlaubt. Auch die Möglichkeit, Parken zu einem Teil auf dem Gehweg zuzulassen, dürfte nicht einfach werden. Auch hier zitierte der Ordnungsamtschef aus dem Gesetzestext. "Beim Gehweg müssen 1,10 Meter Restbreite vorhanden sein."

Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass Fahrzeuge den Gehweg in einer Breite von 40 bis 80 Zentimetern zum Parken nutzen dürften. "Doch wie soll das geregelt werden? Mit einer durchgehenden Linie?" Das fragten die Ausschussmitglieder und hörten weiterhin, dass auch damit das Problem nicht behoben sei. Parken sei in engen Straßen auch vor Einfahrten und ihnen gegenüber nicht gestattet.

Das schränkt die Liste des Möglichen noch weiter ein. Beschlossen wurde deshalb im Ausschuss vorerst nichts Verbindliches. Auch, weil man sich das Problem ja nicht unbedingt auch noch auf den Tisch ziehen müsse. Das sei schließlich eine Angelegenheit des Ordnungsamtes. Man werde aber die Bürger auf die besondere Situation aufmerksam machen. Und hoffen, dass das Amt nicht zu häufig kontrolliere. Eine andere Lösung sehe man einfach nicht.