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Weckanruf im Hotel blieb aus: Veranstalter haftet

13.07.2007, 07:27

Duisburg/Berlin/dpa. - Reiseveranstalter müssen zum Teil für die Kosten neuer Flugtickets aufkommen, wenn Pauschalurlauber ihren Rückflug wegen eines ausbleibenden Weckanrufs im Hotel verpassen.

Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 51 C 6214/05). Im verhandelten Fall war der Weckanruf, den eine Urlauberin angefordert hatte, nicht rechtzeitig ausgeführt worden. Die spätere Klägerin und ihre vier Mitreisenden verpassten daraufhin den Heimflug von den Kanarischen Inseln und mussten neue Tickets kaufen. Der Veranstalter wollte diese Kosten nicht ersetzen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Urlauber das Geld zurückerhalten müssen.

Ein Weckservice gehöre bei Hotels der gehobenen Kategorie - und um ein solches handelte es sich - zum Standard. Er müsse nicht ausdrücklich in der Katalogbeschreibung der Reise erwähnt werden. Ein mangelhafter Weckservice sei daher ein Reisemangel, den der Veranstalter ausgleichen müsse. Das Unternehmen müsse aber nur für die Hälfte der Kosten aufkommen. Denn auch die Urlauber treffe die Hälfte der Schuld: Sie hätten zusätzlich den Wecker stellen müssen.