Vermarktung Vermarktung: Neuer Geheimvertrag mit Medienimperium von Kirch?
Hamburg/dpa. - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat nach Informationen des «Spiegel» ähnlich wie der FC Bayern München einen bisher unbekannten Vertrag mit dem Medienimperium von Leo Kirch abgeschlossen. Auf Basis der Vereinbarung vom 21. Mai 1992 mit der Kirch-Rechteagentur ISPR flossen bis zum Sommer 1997 für Videorechte an der Bundesliga insgesamt zehn Millionen Mark (rund fünf Millionen Euro) an die DFB-Tochterfirma Wirtschaftsdienste GmbH.
Der DFB bestätigte die Vereinbarung und die genannte Summe. «Dies war ein völlig normaler und legaler Vorgang», sagte am Samstag DFB- Sprecher Harald Stenger. Zur Erklärung fügte er hinzu, dass «auf Wunsch des damaligen Vertragspartners ISPR der Vertrag über die gesamtverwertbaren TV-Rechte abgeschlossen werden sollte und der DFB somit auf der Basis der zentralen Vermarktung die in Rede stehenden Rechte wirtschaftlich abgelten lassen musste».
Einem Kirch-Vertrauten zufolge handelte es sich bei dem Deal um «eine Scheinkonstruktion, von der die Vereine nichts wussten», so der «Spiegel». Dieselben Rechte seien bereits im Hauptvertrag zwischen der ISPR und dem DFB geregelt worden. Für den DFB hatte Wilfried Straub, damals Geschäftsführer der Wirtschaftsdienste und jetzt Geschäftsführer der Deutschen Fußball-Liga (DFL), das Papier unterzeichnet. Er bezeichnete gegenüber dem Nachrichtenmagazin die Vereinbarung als «rechtens».
Kurz zuvor habe die ISPR vom DFB erstmals den Zuschlag für die Bundesliga-TV-Rechte erhalten - zum Preis von 700 Millionen Mark. «Selbstverständlich inklusive der Videorechte. Diese Zugabe war fällig, damit nicht nur die Clubs auf ihre Kosten kamen, sondern auch der DFB», wird ein namentlich nicht genannter «ISPR-Manager» vom «Spiegel» zitiert.
Der deutsche Rekordmeister FC Bayern München war wegen eines Geheimvertrages mit Kirch in die Kritik geraten. Die Bayern hatten aus dem Vermarktungsdeal 21,47 Millionen Euro von der inzwischen insolventen Gruppe enthalten. Weil der Vertrag entgegen der Statuten nicht der DFL vorgelegt wurde, müssen die Bayern mit einer Bestrafung durch den Dachverband rechnen.