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Urlaubszeit Urlaubszeit: Vermieter hat kein Anrecht auf Schlüsselverwahrung

25.06.2009, 13:56

Hamburg/dpa. - Es reicht aus, wenn er bei Nachbarn oder Bekanntenhinterlegt ist, erläutert der Mieterverein Hamburg. Sinnvoll seiallerdings, eine Notfall-Adresse oder die Handynummer zuhinterlassen.

Wer die Wohnung für einige Zeit unbeaufsichtigt lässt, sollte auchdie Erledigung seiner formalen Pflichten sicherstellen: Während derFerien müssen Miete und Nebenkosten, Strom- und Gasrechnung bezahltwerden. Auch eine eventuelle Treppenhausreinigung oder das Rasenmähenmüssen erledigt werden, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist, mahntder Mieterverein. Zur Sicherheit sollten vor dem Verlassen derWohnung die Wasseranschlüsse ordentlich abgedreht sein, und dieStecker von Elektrogeräten sollten gezogen sein.