Tarifvertrag für Friseure jetzt allgemein verbindlich

Frankfurt/Main - Angestellte Friseure müssen in Hessen für ihre Arbeit mindestens einen Stundenlohn von 9,72 Euro erhalten. Für erfahrene Fachkräfte ist ein Stundenlohn von mindestens 11,22 Euro vorgesehen. Der Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft Verdi und der hessischen Friseurinnung wurde durch das Sozialministerium für allgemein verbindlich erklärt, wie beide Seiten am Dienstag mitteilten. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten zuvor in der Gewerkschaft organisiert oder der Betrieb tarifgebunden war.
Zum Jahresbeginn 2021 ist eine Anhebung auf 10,13 Euro beziehungsweise 11,69 Euro vorgesehen. Meister in kleinen Filialen erhalten dann 15,86 Euro. Laut Innungsverband können die Beschäftigten rückwirkend Nachzahlungen bis zum 1. Juli 2018 verlangen, sofern sie weniger Entgelt erhalten haben.
Verdi verlangte allgemein verbindliche Tarifverträge auch für andere Branchen, wie zum Beispiel den Handel. Sie seien ein geeignetes Instrument gegen Tarifflucht und Dumpinglöhne, erklärte der Verdi-Landesfachbereichsleiter Handel, Bernhard Schiederig. (dpa)