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Sportwetten Sportwetten: Landgericht weist Klage ab

27.12.2007, 18:27

Bremen/dpa. - Der Fußball-Bundesligist durfte in der Saison2006/2007 nicht auf den Trikots für das Unternehmen werben. Die vomWerder-Sponsor seinerzeit eingelegten Rechtsmittel gegen das Verbotwaren erfolglos geblieben.

Das Unternehmen argumentierte in der Klage beim Landgericht, dassdurch das Verbot der Trikotwerbung bei Werder Bremen ein Schaden vonmehr als sechs Millionen Euro entstanden sei. Ein Sprecher des BremerInnensenators begrüßte das Urteil. Es habe die Position derVerwaltung eindeutig bestätigt: «Die Verwaltung hat das Verbot untersorgfältiger Abwägung der nationalen und europarechtlichenRechtsprechung ausgesprochen und auf mehr als 100 Seiten stichhaltigbegründet.»

Der Vorsitzende Richter betonte in der mündlichen Verhandlung, dieFeststellung der Verwaltung, dass «bwin» in Bremen keine Sportwettenanbieten oder vertreiben dürfe, sei durch die Rechtsprechung gedeckt.Zuvor hatten auch Gerichte in anderen Bundesländern festgestellt,dass die DDR-Erlaubnis des Unternehmens keine Gültigkeit besitzt. DerSportwettenanbieter, der über eine Lizenz aus den letzten Monaten derDDR verfügt, pocht ausdrücklich auf einen Anspruch, auch nach demneuen Glücksspielstaatsvertrag Sportwetten vermitteln zu dürfen.