Schärfere Bußgeldregeln für Maskenverweigerer

Wiesbaden - Wer in Hessens Bussen und Bahnen das Tragen einer Maske verweigert, muss künftig sofort ein Bußgeld bezahlen. Während die hessischen Corona-Regeln grundsätzlich weiter bis Ende Oktober gelten, hat die Regierung einige Punkte überarbeitet oder verschärft. Unverändert gelten etwa eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr oder Beschränkungen für Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern. „Diese Pandemie ist noch nicht vorbei und sie wird uns noch lange, lange, lange begleiten”, warnte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden. Die derzeit gültige Corona-Verordnung läuft am 16. August aus.
Die Zahlen zur Ansteckung mit dem Coronavirus lägen derzeit auch in Hessen wieder höher, aber „eher im niedrigen Bereich”, sagte Bouffier. Das Bundesland sei bisher gut durch die Pandemie gekommen. Es gebe keinen Anlass für Alarmismus, aber auch nicht für einen Wechsel der bisherigen Linie, was die Corona-Maßnahmen betrifft. Einige Regeln passt die hessische Landesregierung an.
BUßGELD FÜR MASKENVERWEIGERER
Die Bußgeldvorgaben für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen werden verschärft. Wer keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, müsse künftig sofort 50 Euro zahlen, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Bislang galt die Regel, dass einmal ermahnt wird, bevor ein Bußgeld fällig ist. Das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske im Nahverkehr sei wichtig, da dort der Mindestabstand zu anderen Menschen nicht immer eingehalten werden könnte, sagte Al-Wazir.
SPIELHALLEN UND RESTAURANTS
Wer eine Spielhalle oder ein Casino besucht, muss nach Angaben der Landesregierung - wie in Restaurants und Cafés auch - keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. Restaurants dürfen Salz- und Pfefferstreuer wieder auf den Tisch stellen, das war zwischenzeitlich nicht erlaubt gewesen. Beim Personal besteht die Maskenpflicht weiter.
SCHNUPFENNASEN
Kindergarten- und Schulkinder mit einem Schnupfen oder leichtem Halskratzen sollen künftig nicht mehr sofort nach Hause geschickt werden. Die entsprechenden Leitlinien seien angepasst worden, sagte Sozialstaatssekretärin Anne Janz (Grüne). Ein Kind müsse nur dann zu Hause bleiben, wenn es Symptome zeigt, die für die Erkrankung mit Covid-19 typisch sind. Dazu zählen Fieber ab 38 Grad und trockener Husten.
WEIHNACHTSMÄRKTE
Grundsätzlich sollen Weihnachtsmärkte in diesem Jahr in Hessen möglich sein. „Ja, es soll Weihnachtsmärkte geben”, sagte Bouffier (CDU). Sie würden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürften unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeute etwa, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.
VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen können weiterhin ohne besondere Genehmigung durch die Behörden, aber mit Hygienekonzept stattfinden. Zur Frage, ob Zuschauer für Fußballspiele wieder zugelassen werden könnten, sei Ende August ein Treffen der Ministerpräsidenten geplant, sagte Bouffier. „Ich bin zuversichtlich, dass wir dann zu gemeinsamen Ergebnissen kommen.”
MASKENPFLICHT AN SCHULEN
Hessen bleibt vorerst bei seiner Linie, für Klassenzimmer keine Maskenpflicht anzuordnen. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen”, erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Allerdings gilt eine Maskenpflicht generell auf dem Schulgelände bis zum Betreten des Klassenraums.
Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen - wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben - von der Maskenpflicht abweichen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben.
Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liege es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, die Regeln zu verschärfen, erklärte Lorz. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel.”
REISERÜCKKEHRER
Im Corona-Testzentrum des Deutschen Roten Kreuzes am Frankfurter Flughafen sind bislang keine Probleme mit Verzögerungen bei der Übermittlung von Testergebnissen wie in Bayern aufgetreten. „Innerhalb von 24 Stunden hat man auf jeden Fall ein Ergebnis”, sagte der Leiter des DRK-Testzentrums, Benedikt Hart, der Deutschen Presse-Agentur. Nach Angaben der Sozialstaatssekretärin Anne Janz (Grüne) fallen bisher am Flughafen etwa 1,5 bis 2 Prozent der Tests positiv aus. Hauptsächlich handele es sich um Reisende, die aus der Türkei und dem Kosovo zurückkehrten. (dpa/lhe)