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Schäden durch Waldbrand: In der Regel zahlt Versicherung

26.07.2007, 14:09

Henstedt-Ulzburg/dpa. - Bei den Wald- und Buschbränden in Apulien in Süditalien ist das Hab und Gut zahlreicher Touristen verbrannt. In der Regel kommt eine der betroffenen Versicherungen für die entstandenen Schäden auf, berichtet der Bund der Versicherten.

So sei das eigene Auto selbst durch eine Teilkaskoversicherung gegen Feuerschäden geschützt - ein Vollkaskoschutz sei für diesen Fall nicht notwendig. «Italien gehört garantiert zum Geltungsbereich solcher Policen», sagt Lilo Blunck vom Bund der Versicherte. «Es gibt aber auch Verträge, in denen andere Länder ausgenommen sind - schauen Sie das in solchen Fällen nach.» Auch ein Feuerschaden am Mietwagen ist für Betroffene in der Regel kein großer Nachteil. «Das vermietende Unternehmen übernimmt das. Nur wenn Ihr Mietvertrag einen Selbstbehalt vorsieht, müssen Sie diese Summe natürlich beisteuern.»

Ist im Auto Gepäck oder eine Kamera verbrannt, greift die Hausratversicherung. Dasselbe gilt für Gegenstände, die in einer gemieteten Ferienwohnung oder im Hotel verbrannt sind. «Bei Feuer haben Sie einen weltweiten Schutz.» Das gelte auch für die in Apulien zu Schaden gekommenen Camper: «Für das Zelt und die Gegenstände darin kommt im Urlaub weltweit die Hausratversicherung auf.»

Ob für Gegenstände im Auto die Kfz-Versicherung greift, ist bei einzelnen Gegenständen von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. «Da gibt es eine so genannte Teileliste - ob zum Beispiel ein fest eingebautes Navigationsgerät, der Dachkoffer, das Radio oder Wohnwageninventar ersetzt werden, ist unterschiedlich geregelt.»

Rund 5000 Touristen sind bisher aus Apulien abgereist, hieß es in einem Bericht der Zeitung «Corriere della Sera». Viele hätten alles verloren. Zuletzt sollen sich rund 20 000 Urlauber in der Region aufgehalten haben. Der ADAC organisierte für rund 150 Deutsche den Rücktransport ins Heimatland.