Rolex in Neapel geraubt - Versicherung: selber schuld
Köln/dpa. - Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist es nicht grob fahrlässig, mittags in der Innenstadt Neapels eine wertvolle goldene Uhr zu tragen. Eine Versicherung hatte sich geweigert, einem Kölner eine Rolex-Uhr zu ersetzen, die ihm geraubt worden war.
Der Mann habe während seines Neapel-Aufenthalts das Schicksal geradezu herausgefordert, argumentierte die Versicherung. Doch das Oberlandesgericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Der Kölner habe zwar eine wertvolle, aber nicht auffällige Uhr getragen, teilte die Kammer am Freitag mit. Auch sei er nicht allein, im Dunklen oder auf abgelegenen Straßen unterwegs gewesen, sondern auf einer belebten Einkaufsstraße. Die Hausratsversicherung muss nun 8250 Euro bezahlen. dpa