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Ringen/Doping Ringen/Doping: Neuer Fakt im Fall Leipold

29.01.2001, 21:32

Leipzig/dpa. - So soll die abgegebene Urin-Menge nicht mit den Werten im Protokoll übereinstimmen. «Alexander hat während der Dopingkontrolle nach seinem Olympiasieg am 30. September in Sydney in der ersten Teilprobe 50 Milliliter Urin abgegeben. Diese Menge hat er auch quittiert», so Walther. Vom Doping-Kontrolllabor des IOC sind laut den vorliegenden Protokollen 85 Milliliter Urin untersucht worden. Woher kommt dieser Differenz-Wert? Die zweite Teilprobe hätte eine Antwort geben können, doch diese wurde nicht protokolliert.

Zwar hatte Leipold nach Auskunft seines Anwalts Axel Ulmer «auch noch eine zweite Urinprobe abgegeben, doch darüber bestehen keine Aufzeichnungen, obwohl auch die zweite Teilprobe auf dem Doping- Protokoll hätte verzeichnet werden müssen». Ob es Unterschiede zwischen den beiden Urinproben gibt, ist nicht mehr festzustellen. «Wir hatten am 7. November beim IOC zwar die Aufbewahrung der Proben beantragt, doch uns wurde mitgeteilt, dass sie bereits vernichtet worden sind», bestätigte Ulmer dem Internetanbieter «netzeitung».

Wie Ulmer erklärte, hätte er diese Unstimmigkeiten während seines Besuches beim IOC am 10. Januar in Lausanne festgestellt, als er Akteneinsicht genommen hatte. Kurz nach seinem Besuch am Sitz des IOC hatte der Jurist, der den positiven Nandrolon-Befund nicht bestreitet, bereits von «Unregelmäßigkeiten in der Nachweiskette» gesprochen. Der 31 Jahre alte Leipold wollte zu der neuen Sachlage keine detaillierten Auskünfte geben: «Zu einer laufenden Verhandlung äußere ich mich nicht. Das überlasse ich meinem Anwalt».

Anfang April will sich der Internationale Sportgerichtshof (CAS) mit dem Fall Leipold befassen. Unterdessen hat das Nationale Olympische Komitee (NOK) für Deutschland eine eidesstattliche Erklärung zum Fall Leipold abgegeben. Diese beziehe sich auf den Ablauf des Doping-Kontrollverfahrens bei den Olympischen Spielen in Sydney. Das NOK ist zudem der Auffassung, dass der nationale Freispruch für Leipold auf der Grundlage geltenden Rechts erfolgte, glaubt aber, dass damit das Ende des juristischen Verfahrens noch nicht erreicht sei, so NOK-Generalsekretär Heiner Henze am Montag.

Der Deutsche Ringer-Bund (DRB) will nach dem Freispruch vom vorigen Freitag durch seinen Rechtsausschuss alles daran setzen, dass der Athlet für zwölf Monate gesperrt wird. Wie schon bei der Aufhebung der zweijährigen Sperre auf nationaler Ebene setzen Leipolds Anwälte vor allem auf Verfahrensfehler. «Die Protokolle sind nicht ordnungsgemäß geführt worden, aus welchen Gründen auch immer. Ich denke, dass das IOC bei der bevorstehenden Verhandlung auf Grund der Faktenlage Argumentationsschwierigkeiten haben wird», so Ulmer.