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Rentenversicherung in dualem Studium Pflicht

31.08.2017, 02:18
In einem dualen Studium ist die Rentenversicherung Pflicht. Die Beiträge fallen auch dann an, wenn die Studenten kein Arbeitsentgelt erhalten. Foto: Andreas Gebert/dpa
In einem dualen Studium ist die Rentenversicherung Pflicht. Die Beiträge fallen auch dann an, wenn die Studenten kein Arbeitsentgelt erhalten. Foto: Andreas Gebert/dpa dpa

Berlin - Studenten in dualen Studiengängen sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung - auch während des theoretischen Teils. Ob sie während des Studiums Arbeitsentgelt bekommen oder nicht, spielt dabei keine Rolle, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

aus einem fiktiven Entgelt berechnet. Studenten, die Arbeitsentgelt bekommen, müssen selbst keine Beiträge zahlen, solange sie weniger als 325 Euro verdienen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Erst wenn sie diese Grenze überschreiten, teilen sie sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge. (dpa/tmn)