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Reiserecht Reiserecht: Flug verpasst:

23.02.2007, 11:23

Düsseldorf/dpa. - Tritt ein Passagier seinen Flug nicht an,kann er die Flughafengebühren und Steuern von der Fluggesellschaftzurückverlangen. Dieses Recht gelte auch bei Stornierungen oder wennder Passagier den Flug verpasst, sagte Beate Wagner von derVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf demdpa-Themendienst. «Steuern und Gebühren fallen grundsätzlich nur an,wenn der Passagier auch tatsächlich fliegt.» Gerade bei Billigflügenmachen diese Kosten einen Großteil des Flugpreises aus.