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Rechtsbeugungs-Prozess gegen Kieler Staatsanwältin startet

08.10.2019, 03:49
Blick auf einen Briefkasten amd Gebäude des Landgerichtes in Kiel. Foto: Carsten Rehder/dpa
Blick auf einen Briefkasten amd Gebäude des Landgerichtes in Kiel. Foto: Carsten Rehder/dpa dpa

Kiel - Wegen Verdachts der Rechtsbeugung muss sich eine Kieler Staatsanwältin von Dienstag an in einem spektakulären Verfahren vor dem Kieler Landgericht verantworten. Die 44 Jahre alte frühere Tierschutz-Dezernentin soll beschlagnahmte Tiere notveräußert haben, ohne den Besitzern die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt zu haben.

Die Ermittlungen gegen die Juristin führt die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Sie hatte vier Anklagen vorgelegt. Drei davon ließ das Kieler Landgericht zu. Der Staatsanwältin werden zehn Fälle zur Last gelegt. Rechtsbeugung gilt als Verbrechen. Dafür drohen ein bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Den Vorwürfen zufolge verstieß die Staatsanwältin zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 in neun Fällen bei Notverkäufen von beschlagnahmten Tieren gegen Verfahrensvorschriften. Dabei soll sie „teilweise die gesetzliche Befugnis zur Notveräußerung bewusst missbraucht” und so vereitelt haben, dass die Eigentümer der Tiere sich mit Rechtsmitteln vor Gericht gegen den Verlust ihres Eigentums wehren konnten. Gegen die Tierbesitzer wurde der Anklage zufolge wegen Straftaten nach dem Tierschutzgesetz ermittelt.

In einem weiteren Fall soll die Juristin „schlecht gehaltene Tiere eines Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig veräußert haben”. Das begründe den „Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Diebstahl”. Die 7. Große Strafkammer hat für den Prozess 36 Verhandlungstage bis zum 31. März 2020 festgelegt.

Die Itzehoer Staatsanwaltschaft ermittelt noch in drei weiteren Verfahren gegen die Kollegin, darunter ist der Fall der Beschlagnahme und Notveräußerung einer Zirkuselefantin, die kurz danach nach Brüssel verkauft wurde.

Die Vorgehensweise der suspendierten Staatsanwältin hatte heftige Proteste von Tierhaltern ausgelöst. Auch das Justizministerium in Kiel war damit befasst. Das Land soll für Schadenersatzansprüche mindestens fünf Millionen Euro in den Haushalt eingestellt haben. (dpa/lno)