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Recht Recht: Vermieter hat kein Anrecht auf Schlüsselverwahrung

25.06.2009, 15:07

Hamburg/dpa. - Sinnvoll sei allerdings, eine Notfall-Adresse oder die Handynummer zu hinterlassen. Wer die Wohnung für einige Zeit unbeaufsichtigt lässt, sollte auch die Erledigung seiner formalen Pflichten sicherstellen: Während der Ferien müssen Miete und Nebenkosten, Strom- und Gasrechnung bezahlt werden. Auch eine eventuelle Treppenhausreinigung oder das Rasenmähen müssen erledigt werden, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist, mahnt der Mieterverein. Zur Sicherheit sollten vor dem Verlassen der Wohnung die Wasseranschlüsse ordentlich abgedreht sein, und die Stecker von Elektrogeräten sollten gezogen sein.

Mieterverein Hamburg: www.mieterverein-hamburg.de