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Radfahren in Einbahnstraßen Radfahren in Einbahnstraßen: Freie Fahrt für Pedalritter?

Von Petra Korn 18.06.2001, 16:12

Aschersleben/MZ. - Vorbei an den am linken Fahrbahnrand parkenden Autos, biegt der Pkw-Fahrer gerade um die Kurve der "ganz normalen" Einbahnstraße, als er sich urplötzlich einem entgegenkommenden Radfahrer gegenüber sieht. Während der erschrockene Autofahrer noch ausweicht und dabei halb die Bordsteinkante hochfährt, schlängelt sich der Radfahrer völlig ungerührt links vorbei. Kein Einzelfall in der Kreisstadt, in der das Radfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung in nicht dafür freigegebenen Einbahnstraßen scheinbar in Mode gekommen ist. Und das nicht nur im Stadtzentrum. Unwissenheit oder Unvernunft?

Es gibt Radfahrer, die sich "abrupt über geltende Gesetze hinweg setzen," weiß Polizeihauptmeister Siegfried Müller, Verkehrssicherheitsberater im Ascherslebener Polizeirevier. Weil der Verkehrsfluss in der Innenstadt relativ langsam ist, hat es "zum Glück bislang noch keine Unfälle" gegeben, sagt der Verkehrssicherheitsberater. Eine Handhabe, gegen solche Radfahrer vorzugehen, sei da, würden sie doch eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. "Und es wird auch dagegen vorgegangen, wenn es durch Radfahrer zu Gefährdungen kommt." Fest stehe, so der Polizeihauptmeister weiter, dass die Zahl der Radfahrer "enorm zugenommen" habe. Und mehr Radwege oder Freigaben für Radler in der Innenstadt auszuweisen, werde sicher erst möglich, wenn der Durchgangsverkehr aus der Stadt heraus sei, hat Siegfried Müller durchaus Verständnis für die Probleme der Radfahrer im Straßenverkehr. "Aber alles können wir nicht tolerieren."

Generell gilt: Erlaubt ist Radlern das Befahren der Einbahnstraßen entgegengesetzt der Fahrtrichtung nur dort, wo das auch ausgewiesen ist. Als zulassende Behörde ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises mit dieser Anordnung, die durch die so genannte Radfahrnovelle möglich wurde, "sparsam umgegangen", sagt Amtsleiter Klaus Stops. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und uns die Straßen intensiv angeguckt." Die Freigabe einer Einbahnstraße für Radfahrer ist an bestimmte Kriterien gebunden, erläutert Lothar Kraneis vom Straßenverkehrsamt. So darf hier z. B. nur eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde zugelassen sein, und die Straße muss mindestens drei Meter, besser 3,50 Meter breit sein. Für Radfahrer in beiden Richtungen frei gegeben sind z. B. die Straßen Vor dem Johannistor und Tie und die Wilhelmstraße.

Die Stadt baut immer dann Radwege, wenn sie Straßen baut und das Anlegen von Radwegen möglich und im Rahmen des Radwegekonzeptes sinnvoll ist, sagt Andreas Schmith, Pressesprecher bei der Stadt. So sei z. B. im vergangenen Jahr in der Bahnhofstraße ein Radweg angelegt worden. Neue Rad- und Fußwege sind auch entlang der Güstener Straße entstanden; dieser Ausbau soll schrittweise durch die Öseg in Zusammenarbeit mit der Stadt fortgesetzt werden, so der Pressesprecher. Problematisch sei es in relativ engen Straßen in der Innenstadt, hier werde man "auf andere Weise ein Übereinkommen finden" müssen. Es sei aber auf jeden Fall zu begrüßen, wenn mehr Menschen ein Fahrrad benutzen, meint Schmith. "Das wird man in Entscheidungen künftig noch stärker einbeziehen müssen."