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Prozess um in Teich ertrunkene Kinder bundesweit bedeutend

16.06.2019, 07:37
Ein Schild mit der Aufschrift „Teichanlage - Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.”. Foto: Frank Rumpenhorst/Archivbild
Ein Schild mit der Aufschrift „Teichanlage - Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.”. Foto: Frank Rumpenhorst/Archivbild dpa

Neukirchen/Schwalmstadt/Marburg - Nach der Tragödie um drei in einem Dorfteich in Hessen ertrunkene Geschwister erwartet der Verteidiger des angeklagten Rathauschefs einen Prozess von bundesweiter Bedeutung. „Viele Bürgermeister schauen gespannt auf das Verfahren und fragen sich, ob sie womöglich besser etwas einzäunen oder sichern sollten”, sagte Rechtsanwalt Karl-Christian Schelzke der Deutschen Presse-Agentur.

Vor drei Jahren - am 18. Juni 2016 - ertranken die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder beim Spielen in einem Teich in Neukirchen-Seigertshausen (Schwalm-Eder-Kreis). Daraufhin wurde der Bürgermeister der Gemeinde, Klemens Olbrich (CDU), wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft versäumte er es als Verantwortlicher für Sicherungsmaßnahmen, den Teich als potenzielle Gefahrenquelle abzusichern und einzuzäunen. Die Ankläger gehen davon aus, dass es dem Rathaus-Chef bekannt war, dass die Fläche rund um den Teich als Freizeit- und Spielfläche genutzt wurde.

Olbrichs Verteidiger Karl-Christian Schelzke sagte, es habe nie Hinweise auf eine Gefahrenquelle gegeben. Er befand: „Es gibt Schicksale, für die es keinen Schuldigen gibt. In unserer Vollkasko-Mentalität nehmen wir Deutschen an, man könne immer einen Schuldigen finden.” Er spricht von „ungünstigen Umständen”, die zum Tod der Kinder geführt hätten. Der Fall wird am Amtsgericht Schwalmstadt verhandelt. Wann der Prozess beginnt, ist auch drei Jahre nach dem Tod der Kinder noch ungewiss. (dpa/lhe)