Pflegezeit für berufstätige Angehörige
In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Pflegepersonen, die nicht familienversichert werden, können sich grundsätzlich freiwillig bei der AOK versichern. Die Pflegekasse gewährt dann Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.Neben diesem Anspruch auf Pflegezeit besteht die Möglichkeit einer kurzzeitigen Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, um in einer akut auftretenden Pflegesituation die Versorgung sicherzustellen oder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.
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