Partnerschaft Partnerschaft: Vertrag sichert Paare ohne Trauschein ab

Hamburg/Regensburg/dpa. - Zwar unterscheidetsie im Alltag von Ehepaaren nur das Fehlen von Trauschein undgemeinsamem Nachnamen. Rechtlich sind sie aber keine Gemeinschaft. Experten raten ihnen daher zum Abschluss eines Partnerschaftsvertrags - dem Ehevertrag für Paare in wilder Ehe.
«Der Partnerschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem die Partner alle Rechte und Pflichten regeln, die aufgrund ihrer Partnerschaft und für den Fall der Trennung gelten sollen», erklärt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin in Hamburg und zugleich Autorin eines Ratgebers der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema. Gesetzliche Vorgaben gibt es zum Partnerschaftsvertrag nicht.
Vielmehr besteht für die Regelungen Vertragsfreiheit, erläutertHerbert Grziwotz, Notar und Honorarprofessor an der UniversitätRegensburg. Der Partnerschaftsvertrag sei also ein Vertrag wie jeder andere auch. Er kann sinnvoll sein, weil das Gesetz - anders als für Ehepaare - keine Regelungen über das Miteinander und Auseinandergehen von nichtehelichen Paaren enthält. «Vor dem Gesetz sind die Partnerquasi Fremde», erläutert Hans-Otto Burschel, Direktor desAmtsgerichts Bad Salzungen und Autor eines Internetratgebers zumThema Familienrecht und Partnerschaft.
«Und weil Paare ohne Trauschein bewusst die Rechtsfolgen der Ehevermeiden, dürfen die Vorschriften aus dem Eherecht oder Verlöbnisgerade nicht angewendet werden», ergänzt Matthias Grandel, Fachanwaltfür Familienrecht in Augsburg und Mitglied im Vorstand derArbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein inBerlin. Im Gegensatz zum Ehevertrag, der hauptsächlich bei derScheidung relevant wird, brauchen «wilde Paare» daher denPartnerschaftsvertrag nicht nur für den Fall der Trennung. Er kannauch für das Zusammenleben selbst sinnvoll sein.
«Auskunftsrechte und Handlungsvollmachten für den Krankheits- undTodesfall, die Sicherung des Partners, das Erbrecht sowie dieVermögensauseinandersetzung bei der Trennung», das sind laut Grziwotzklassische Punkte für einen Partnerschaftsvertrag. JederPartnerschaftsvertrag sollte drei Hauptkategorien abdecken: dieRechte und Pflichten während der Partnerschaft, bei der Trennung undim Todesfall.
In der Beziehung sichert der Partnerschaftsvertrag den Partnerndie Rechte gegenüber Dritten - zum Beispiel Ärzten, Rechtsanwälten,Banken und Behörden. Vor allem geht es darum, sich als Lebensgefährtezu legitimieren: «Für den Fall von Unfall und Krankheit solltenentsprechende Vollmachten oder Patientenverfügungen erteilt werden»,empfiehlt Rottmann. «Das fehlende Auskunftsrecht einesLebensgefährten im Krankheitsfall» ist für Grziwotz ein zentralerPunkt. Ein entsprechender Satz in einem Partnerschaftsvertrag beweistden Ärzten zum Beispiel, dass die Schweigepflicht gegenüber demPartner ohne Trauschein nicht gelten soll.
Falls die Beziehung scheitert, kann ein Partnerschaftsvertraghelfen, den gemeinsamen Haushalt fair aufzulösen. Problemklassikersind laut Grandel die Aufteilung von gemeinsamen Anschaffungen, dieRückzahlung von Krediten und Zuwendungen sowie die Frage, wer diegemeinsame Wohnung behält. «Probleme entstehen außerdem, wenn derPartner, der die Kinderbetreuung übernommen oder im gemeinsamenGeschäft mitgearbeitet hat, auf einmal völlig mittellos dasteht»,sagt Rottmann. «Für gemeinsame Kinder kann unabhängig vom Trauscheineine gemeinsame Sorge vereinbart werden», rät Grziwotz.
Stirbt ein Partner, sichern Verfügungen im Partnerschaftsvertragseinem Lebensgefährten die Rechte, die sonst nur Angehörige haben.«Ein Erbrecht gibt es nicht, ebenso kein Recht zur Totenfürsorge»,erläutert Grziwotz. Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag könntenfestlegen, wer sich im Sinne des Verstorbenen um die Beerdigungkümmert, wer den gemeinsamen Haushalt auflöst und ob der Partneretwas erben soll. Abschließen lässt sich der Partnerschaftsvertrag zwar auch per Handschlag am Küchentisch. «Zu Beweiszwecken sollte eraber schriftlich abgefasst werden», empfiehlt Grziwotz. Und geht esum Immobiliengeschäfte, Schenkungen oder erbvertragliche Regelungen,bedarf ein Vertrag laut Grandel der Unterschrift des Notars.
Literatur: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Herausgeber),«Ehe- und Partnerschaftsverträge: IndividuelleGestaltungsmöglichkeiten für ein faires Miteinander», ISBN978-3-938-17416-6, 14,90 Euro; Prof. Herbert Grziwotz, «Rechtsfragendes nichtehelichen Zusammenlebens», DTV-Beck, ISBN:978-3-406-59106-8, 8 Euro.
(www.familienrecht-ratgeber.de)
INFO-KASTEN: Anlässe für einen Partnerschaftsvertrag
Der richtige Zeitpunkt für einen Partnerschaftsvertrag ist fürjedes Paar anders: «Wenn beide nach einer sehr heftigen Liebe bereitsnach vier Wochen gemeinsam ein Haus bauen, benötigen sie bereits danneine Regelung. Wenn ledige Studenten kein Vermögen haben und nachacht Jahren noch gemeinsam studieren, ist auch dann kein Vertragerforderlich», sagt Herbert Grziwotz, Notar und Honorarprofessor ander Universität Regensburg. Je größer die wirtschaftlicheAbhängigkeit voneinander, desto mehr spricht für einen Vertrag, sagtder Fachanwalt Matthias Grandel. Mögliche Zeitpunkte seien größereAnschaffungen oder die Geburt eines Kindes.