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Neues Bestattungsgesetz verschärft Vorgaben zur Leichenschau

22.08.2018, 16:06

Wiesbaden - Die Abgeordneten im Landtag haben am Mittwoch eine Reform des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem die Beisetzung totgeborener Kinder neu geregelt. Während bislang die Bestattungspflicht in Hessen über das Alter geregelt war und ab dem sechsten Monat galt, soll künftig ein Gewicht ab 500 Gramm entscheidend sein. Schon jetzt ist eine Bestattung auch jüngerer sogenannter Sternenkinder möglich, wenn die Eltern das wünschen.

Das überarbeitete Gesetz sieht schärfere Regeln bei der Leichenschau vor. Unter anderem muss die zweite Leichenschau, die vor einer Einäscherung vorgeschrieben ist, künftig im Regelfall von rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt werden.

Außerdem können Kommunen Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten. Bayern hatte 2016 ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Dieses zielt vor allem auf Importe aus Indien, wo noch immer viele Kinder in Marmor-Steinbrüchen arbeiten. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP. Die Linken enthielten sich. (dpa/lhe)