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München München: Schweinsteiger stellt Strafanzeige gegen Münchener 'tz'

20.03.2006, 15:51

München/dpa. - Bastian Schweinsteiger hat in derAuseinandersetzung mit der Münchner Zeitung «tz» rechtliche Schritteeingeleitet. Der Fußball-Nationalspieler hat nach Mitteilung desdeutschen Rekordmeisters am Montag «bei der Staatsanwaltschaft amLandgericht München I Strafanzeige und Strafantrag gegen dieVerantwortlichen der Berichte der zurückliegenden Woche der MünchnerTageszeitung 'tz' gestellt».

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang per Presseerklärung:«Bastian Schweinsteiger hat heute Strafanzeige gegen dieverantwortlichen Redakteure wegen des Verdachts der üblen Nachredebzw. des Verdachts der Verleumdung erstattet.» Auch Paul Agostino vomTSV 1860 München leitete über seinen Berliner Anwalt rechtlicheSchritte gegen das Blatt wegen dessen Berichterstattung über denWettskandal ein.

Schweinsteiger hatte bereits durchgesetzt, dass die Zeitungfristgerecht die verlangte Gegendarstellung des 21-Jährigen in einemTeil der Montagsausgabe veröffentlicht hat. Mit Bezug auf dieSchlagzeile der Ausgabe vom 17. März «Wett-Skandal: Schweini &Agostino zum Polizei-Verhör» schrieb der Bayern-Profi: «DieseBehauptung ist, was mich betrifft, eine Lüge.» In der selben Ausgabehatte die «tz» auch die Behauptung, Schweinsteiger, Agostino undQuido Lanzaat (1860 München) seien bei einem Polizeiverhör gewesenoder dazu geladen worden, als unwahr widerrufen.

Wie vom FC Bayern am vorigen Freitag in einem «Fünf-Punkte-Katalog» angekündigt, leitete Schweinsteiger damit über seinen AnwaltWerner Leitner rechtliche Schritte gegen die Zeitung ein. Nach Club-Angaben behalten sich der Spieler und der FC Bayern weiter dieGeltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz vor.

Auch «Löwen»-Stürmer Agostino schaltete am Montag einen Anwaltein. «Ich habe im Namen meines Mandanten einen Widerruf auf derTitelseite in gleicher Größe verlangt und werde ein Schmerzensgeld insechsstelliger Höhe geltend machen, da die Aussagen jeglicherGrundlage entbehren», teilte der Berliner Rechtsanwalt ChristianSchertz der dpa mit.

Darüber hinaus, so die Erklärung der Berliner Kanzlei, habe sichdie «tz» «vollumfänglich unter Vertragsstrafebewährung verpflichtet,die streitgegenständlichen Behauptungen nicht mehr zu verbreiten,insbesondere die Aussage, unser Mandant sei vernommen worden, seiBeschuldigter bzw. würde im Wettsumpf stecken.»