Mit Schnellfeuerwaffe im Bürgerkrieg: Prozessbeginn

Frankfurt/Main - Weil er sich mit einer Schnellfeuerwaffe an der Seite radikalislamistischer Kämpfer am syrischen Bürgerkrieg beteiligt haben soll, muss sich seit Montag ein 29 Jahre alter Syrer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Ibrahim H. die „Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung” sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Neben dem Besitz der Schnellfeuerwaffe soll H. auch für ein Foto neben einer Maschinenkanone posiert haben. Mitglied war er laut Anklage in der Terrororganisation „Ahrar al-Sham”.
Die angeklagten Vorwürfe datieren auf den Zeitraum 2013/14. Ein Jahr später kam H. über die „Balkan-Route” nach Deutschland, wo er nach einem Aufenthalt in einer Flüchtlingsunterkunft wieder nach Syrien zurückkehrte. Nach seiner erneuten Einreise nach Deutschland wurde er im Februar vergangenen Jahres schließlich festgenommen. Zwischenzeitlich waren Ermittlungen gegen ihn geführt worden. Zum Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat äußerte er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Dem Gericht steht eine umfangreiche Beweisaufnahme bevor - die Termine reichen vorerst bis Juni. (dpa/lhe)