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Ministerium entschärft Vorschriften für Traditionsschiffe

11.12.2016, 12:37
Alte Segelschiffe. Foto: Jens Büttner/Archiv
Alte Segelschiffe. Foto: Jens Büttner/Archiv dpa-Zentralbild

Berlin - Nach massiver Kritik an einem Entwurf für neue Sicherheitsrichtlinien für Traditionsschiffe hat das Bundesverkehrsministerium die Neuregelung entschärft. „Wir haben die Stellungnahmen der Länder und Verbände ausgewertet. Die Bedenken, die teilweise geäußert worden sind, nehmen wir sehr ernst und haben daher die Vorschriften angepasst, wo es möglich ist - ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen”, teilte der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, auf der Internetseite des Ministeriums mit. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten” am Samstag auf ihrer Online-Seite darüber berichtet.

Nach Ferlemanns Angaben wurden unter anderem die Brandschutzauflagen erleichtert. Eine komplette Brandschutzausrüstung wird demnach erst ab 50 Passagieren an Bord gefordert. Zudem wurden Übergangsfristen verlängert. Bei denkmalgeschützten Schiffen besteht die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wenn die Gefahr besteht, dass das Schiff seine Denkmaleigenschaft durch Umbauten verlieren würde. Die absolute Festlegung von Süllhöhen, also die Einfassung von Öffnungen im Deck von Schiffen und Booten, wurde gestrichen.

Kritik an dem ursprünglichen Entwurf hatte unter anderem der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe (GSHW) geäußert. Aber auch in den Landesparlamenten der Küstenländer wie etwa in der Hamburger Bürgerschaft war der Plan auf Ablehnung gestoßen. Der Entwurf der neuen Sicherheitsrichtlinie gehe nun in die zweite Ressortabstimmung, kündigte Ferlemann an. Die neue Sicherheitsrichtlinie soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten. (dpa)