Milliardenlücke bei Pensionsansprüchen der Beamten wächst
Wiesbaden - Bei den Pensionsansprüchen der hessischen Beamten tut sich beim Land eine Milliarden große Finanzierunglücke auf. Die Ruhestandsbezüge werden die Steuerzahler nach einer Prognose des Finanzministeriums ab 2030 jährlich vier Milliarden Euro kosten - Tendenz steigend. Bereits dieses Jahr sind 2,65 Milliarden Euro im Landeshaushalt für diesen Topf eingeplant. Während 2017 etwa 75 300 Beamte im Ruhestand ihre Bezüge und die Beihilfe für die Krankenkasse erhalten, werden es 2030 schon 96 000 Ruheständler sein, wie das Ministerium mitteilte.
Das Ausmaß der hessischen Pensionslücke wird deutlich, wenn man sich die Forderungen der Beamten betrachtet, die sich bereits angesammelt haben: Das Finanzministerium bezifferte die Summe im Jahr 2015 auf 66,5 Milliarden Euro.
Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler in Hessen ist dies noch zu niedrig angesetzt. Nach den Worten des Haushaltsexperten Clemens Knobloch müssten die Beihilfeverpflichtungen hinzugerechnet werden. Damit stünde Hessen bei seinen Beamten mittlerweile mit rund 75 Milliarden Euro in der Kreide.
Grundsätzlich zahlt das Land die Pensionen seiner Beamten aus dem laufenden Etat. Da die Lebenserwartung der Menschen steigt und in den 1960er und -70er Jahre viele Beamte eingestellt wurden, kommen auf die öffentlichen Haushalte hohe Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen zu. Aus diesem Grund hat Hessen seit 1999 ein Finanzpolster angelegt - die Versorgungsrücklage.
Aus deren Kapitalerträgen sollen die Beamtenpensionen mitfinanziert werden. Ende 2016 lagen in diesem Topf 2,8 Milliarden Euro. Laut Prognose des Finanzministeriums soll die Rücklage bis 2030 auf zehn Milliarden Euro wachsen. Aber: „Anhand der Entwicklung von Versorgungsverpflichtungen und Sondervermögen wird deutlich, dass die Schere zwischen Pensionsverpflichtungen und Anlagevermögen der Versorgungsrücklage auf absehbare Zeit nicht geschlossen werden kann”, prognostiziert das Ministerium.
„Das reicht einfach nicht”, kommentiert Steuerexperte Knobloch die Rücklage. Seiner Auffassung nach müsste das Land jedes Jahr rund zwei Milliarden Euro in diesen Topf stecken, damit die Pensionen im Jahr 2030 zu einem nennenswerten Teil aus ihr finanziert werden könnten. „Die Versorgungsrücklage beträgt derzeit weniger als vier Prozent der Pensionsverpflichtungen”, argumentiert er. Laut Knobloch übersteigen diese Verbindlichkeiten das langfristige Vermögen des Landes um das Dreifache.
Schon jetzt ist die Vermögensrücklage des Landes nicht ansatzweise in der Lage, die Pensionen zu finanzieren. Laut Finanzministerium betrugen die Erträge aus der Rücklage 2015 fast 55 Millionen Euro und im vergangenen Jahr 61 Millionen Euro. Das sind lediglich etwas mehr als zwei Prozent der 2,65 Milliarden Euro, die 2017 im Haushalt für die Pensionen eingeplant sind.
„Bei zahlreichen Unternehmen betragen die Rücklagen für zu zahlende Pensionen etwa 50 Prozent der bestehenden Forderungen. In einigen europäischen Ländern betragen diese Rücklagen sogar 80 Prozent der Forderungen”, erklärt Knobloch. Hessen sei aber kein Sonderfall, andere Bundesländer stünden vor den gleichen Problemen.
Die Bruttopension pro Monat lag zuletzt im Schnitt in den Ländern bei 3260 Euro (Männer) und 2750 Euro (Frauen). (dpa/lhe)