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Merkmale von Raubkopien Merkmale von Raubkopien: Tücken beim Onlinekauf von CDs und DVDs

Von Arnd Petry 25.10.2005, 08:42

Berlin/München/dpa. - CDs und DVDs gehören zu den Verkaufsschlagern im Internet. Doch was tun, wenn sich eine DVD als Raubkopie entpuppt?

«Wiederbeschreibare DVDs und CDs sind weniger lange haltbar als die gepressten Originale», erklärt Karl Fröhlich, Chefredakteur und Herausgeber des Internetportals «Speicherguide.de» in München. Weil bei ihnen spezielle Farbstoffe verwendet werden, reagierten beschreibbare Datenscheiben viel empfindlicher auf Sonnenlicht und Hitze als die silbergrauen Video-DVDs und CDs aus dem Presswerk.

Bei minderwertigen Rohlingen, die unsauber geklebt wurden, kann dies ein Einfallstor für Luft und Feuchtigkeit sein. Kennzeichen für beschreibbare Discs sind die Farbe der Unterseite – viele schimmern braun, blau oder violett – und Bezeichnungen wie DVD-RW, DVD-R, CD-R oder CD-RW, die sich auf der Unterseite in der Nähe des Loches befinden können.

«Neben der Qualität der DVD ist auch die Qualität der Bedruckung ein erster Hinweis für Fälschungen», erklärt Hartmut Spiesecke, Sprecher des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. Dem Verband zufolge ist der Einleger einer Original-CD meist vier– oder mehrfarbig bedruckt. Nur selten handele es sich um ein einzelnes Blatt.

Original-CDs und -DVDs zeigten auch normalerweise ausführliche Lizenz- und Produktionsvermerke, etwa die Auflistung der Beteiligten, Originalrechteinhaber und das Herstellungsland. Original-Discs haben zudem in der Regel einen SID Code (Source Identification Code) auf der Unterseite. Dabei handelt es sich um eine vierstellige Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Weitere Hinweise und Fotos zur Erkennung von Original– und Piraterie- Produkten gibt es auf der Internetseite der Deutschen Phonoverbände unter www.ifpi.de.

Geschädigte, die sich bei der Erkennung von Kopien nicht sicher sind, könne sich auch an den Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch wenden. Rasch, ehemaliger Justitiar der deutschen Phonoverbände, ist mit seiner Firma Pro Media hauptberuflicher Jäger von Fälschern. «Unsere Sachverständigen können erkennen, ob es sich um ein Fälschung handelt», sagt Rasch. Pro Media erstattet dann unter Umständen den Kaufpreis oder besorgt dem Geschädigten das Original – und geht rechtlich gegen den Verkäufer vor.

Wer böse Überraschungen vermeiden will, sollte bei vermeintlichen Schnäppchen im Internet immer skeptisch sein, rät Anke Kirchner, Referentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf: «Wird eine Uhr von Gucci zum Beispiel für einen Bruchteil des üblichen Preises angeboten, ist doch auch klar, dass es sich nicht um ein Original handeln kann.»

Aber müssen Käufer gleich misstrauisch werden, wenn jemand eine neue DVD zehn Euro unter Normalpreis anbietet? «Sie dürfen immer davon ausgehen, dass es legale Angebote sind», sagt Phonoverbandssprecher Hartmut Spiesecke. Denn schließlich dürfen bei Onlineportalen wie eBay oder Amazon nur legale Angebote gemacht werden. Geschädigte sollten seiner Ansicht nach den Portalbetreiber informieren und auch vor einer Anzeige nicht zurückschrecken.