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Lokführer-Streik: Wer zahlt? Fragen und Antworten

18.10.2007, 07:16

Frankfurt/Main/dpa. - Am frühen Donnerstagmorgen (18. Oktober) hat der bundesweit dritte Lokführerstreik innerhalb von zwei Wochen begonnen. Das bestätigte ein Sprecher der Lokführergewerkschaft GDL in Berlin.

Die GDL hat ihre Mitglieder aufgerufen, von 2.00 bis 11.00 Uhr Regionalzüge und S-Bahnen wieder zu bestreiken. Im Falle eines Streiks werden die Kunden der Bahn entschädigt. Die Rechtslage ist jedoch nicht eindeutig. Fragen und Antworten unter anderem zum Thema Schadenersatz:

Wird überall gestreikt oder gibt es räumliche Schwerpunkte?

Nach Einschätzung der Bahn wird der Verkehr vor allem im Osten Deutschlands zum Erliegen kommen. In Westdeutschland gibt es mehr verbeamtete Lokführer, die nicht streiken dürfen und den Verkehr aufrechterhalten können. Daneben werden vor allem die großen S-Bahn-Netze in Berlin, Hamburg und München betroffen sein.

Fallen alle Nahverkehrszüge und S-Bahnen aus oder wird nur der Takt schlechter?

Wie beim vergangenen Streiktag will die Bahn mit dem vorhandenen Personal die Züge nach Möglichkeit bedienen. Verbeamtete Lokführer sollen auf allen Linien eingesetzt werden. Es wird also keine Strecke ganz eingestellt, die Züge werden aber weniger häufig fahren. Zur Unerstützung setzt die Bahn Busse ein. Damit hofft das Unternehmen, etwa 60 Prozent der im Fahrplan angesetzten Verbindungen bedienen zu können.

Wird der Fahrpreis im Streikfall erstattet?

Ja. Wer seine Fahrt wegen streikbedingter Ausfälle nicht antritt, kann das Ticket kostenlos umtauschen oder bekommt sein Geld zurück. Das trifft auch für normalerweise nicht erstattungsfähige Fahrkarten wie das «Schöne-Wochenende-Ticket» zu. Dabei verzichtet die Bahn auf sonst übliche Gebühren. Frühbucherpreise mit fester Zugbindung gelten ausnahmsweise auch für spätere Züge. Die Erstattung von streikbedingten Hotel- oder Taxikosten schließt die Bahn im Regelfall aus, in einzelnen Fällen ist sie jedoch möglich.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei streikbedingten Verspätungen?

Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Die Bahn haftet nämlich nur, wenn sie die Gründe für eine Verzögerung selbst zu vertreten hat - zu den Arbeitsniederlegungen hat aber die Gewerkschaft GDL aufgerufen. Für die Bahn ist der Streik damit höhere Gewalt. Einige Juristen sehen das anders. Für sie handelt es sich nicht um einen Streik Dritter, sondern um eine Arbeitsniederlegung der eigenen Mitarbeiter. Damit sei der Streik ein internes Problem der Bahn und eben kein Fall höherer Gewalt. Bei rechtswidrigen Streiks hat Bahnchef Hartmut Mehdorn der GDL mit einer Schadenersatzklage gedroht.

Was tun, wenn der Anschlusszug weg ist?

Dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) zufolge hat der Reisende mehrere Möglichkeiten. Er kann auf die Weiterfahrt verzichten und die Erstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Strecke verlangen oder kostenlos mit dem nächsten Zug zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Soll die Fahrt fortgesetzt werden, kann der Reisende einen teureren Zug nehmen. Auch bei Sparpreisen will die Bahn die Zugbindung aufheben. Arbeitnehmer müssen jedoch trotz des Streiks rechtzeitig am Arbeitsplatz sein. Anderenfalls droht eine Abmahnung.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer zur spät zur Arbeit kommen?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer sich in diesen Wochen informieren - es ist schließlich nicht der erste Streiktag bei der Bahn. «Da muss der Arbeitnehmer auch ein bisschen auf die Nachrichten achten», sagt Arbeitsrechtler Roland Gross aus Leipzig. «Ein Verschulden des Mitarbeiters wird bei Zuspätkommen aber schwer darzustellen sein. Es gibt ja Gründe, warum jemand nicht vorher von dem Streik erfahren konnte.» Nur das Verschulden des Arbeitnehmers sei eine mögliche Grundlage für eine Abmahnung oder Kündigung. Verlorene Arbeitszeit durch zu spätes Erscheinen bei der Arbeit müsse allerdings nachgeholt werden.

Wie können sich Bahnkunden informieren?

Die Bahn informiert kostenlos unter der Telefonnummer 08000-99 66 33 und im Internet.

Aktuelle Infos im Netz: www.bahn.de/aktuell