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Ladenschlussgesetz Ladenschlussgesetz: Wie viel Öffnungszeit darf es denn sein?

Von Detlef Horenburg 18.04.2001, 13:52

Bad Suderode/MZ. - Dass nur bestimmte Läden von März bis Oktober zusätzlich an diesen Tagen öffnen können, darüber gibt es Unzufriedenheit im Kreis, weiß die SPD-Landtagsabgeordnete Bianka Kachel zu berichten. Sie lud zu dem öffentlichen Forum ein. Frau Kachel kritisierte die zeitlichen Einschränkungen für das Öffnen von tourismusrelevanten Geschäften. "Kommen an den Wochenenden in den Wintermonaten keine Touristen in den Landkreis?", fragte sie zu der für sie weltfremden Kreisregelung. Geschäfte wie in Harzgerode, Friedrichsbrunn oder Güntersberge, wollen Frau Kachel zufolge nicht an Regentagen öffnen, sondern in den gästereichen Wintermonaten. "Ich kann mich mit dieser Verordnung nicht anfreunden", unterstrich sie und ergänzte: "Als Tourist möchte ich auch am Wochenende und an Feiertagen Ortstypisches einkaufen und nicht vor verschlossenen Türen stehen."

Sie bekam von zahlreichen Teilnehmern der Diskussionsrunde Recht. So auch von Thomas Bracht, dem Chef der Quedlinburg Tourismus-Marketing GmbH: "Allein an den vergangenen Weihnachtsfeiertagen waren über 100 000 Gäste in der Kreisstadt. Dieser Fakt ist schon Anlass, die bestehende Sonder-Regelung zu verändern." Er kritisierte auch die unklar definierte Formulierung zu "ortstypischen Angeboten".

Jutta Krüger von den Quedlinburger Spinnstuben weiß ein Lied von der Verwaltungswillkür zu singen: "Wer, bitte schön, kann dem Tourist erklären, diesen Bildband von Quedlinburg dürfen Sie kaufen, den vom Unterharz zu den Sonderöffnungszeiten nicht?" Achselzucken beim Landrat Wolfram Kullik (SPD). CDU-Kreistagsabgeordneter Rainer Gerdes plädierte dafür, die Verwaltungsreglementierung zu lockern: "Es muss den Händlern in den Orten überlassen werden, wann sie an Sonn- und Feiertagen öffnen wollen. Um die Einhaltung der 40 Sonderöffnungen zu kontrollieren, könnten diese kurzfristig an eine zentrale Stelle gemeldet werden." Sein Vorschlag, nicht ausgenutzte Öffnungstage einem anderen Händler zu überlassen, stieß auf Ablehnung.

Landrat Wolfram Kullik verteidigte die Kreisregelung. "Sie beruht auf der Novellierung des Ladenschlussgesetzes aus dem Jahr 1996." Die Kreisregelung sieht unter anderem Sonderöffnungszeiten zu Sonn- und Feiertagen in bestimmten Orten und Geschäften von März bis Oktober von 10 bis 19 Uhr vor. Er informierte, dass es in den Nachbarkreisen unterschiedliche Regelungen gibt, so beispielsweise nach regionalen Tourismusgebieten. Kullik räumte ein, dass die bestehende Verordnung im Kreis, falls der Wunsch besteht, verändert werden kann. Er gab aber auch zu bedenken, dass die Verwaltungsämter signalisiert hätten, dass es "keinen Änderungsbedarf" gibt.

Harzgerodes Bürgermeister Manfred Diwinski bezeichnete es als großen Fehler, dass lediglich die Verwaltungsämter angehört wurden. "Solch eine Regelung muss mit den Bürgermeistern, Räten und besonders mit den Gewerbetreibenden diskutiert werden, da es kein reiner Verwaltungsakt ist, sondern wirtschaftliche Interessen berührt." "Viele Händler wollen gar keine zusätzlichen Öffnungstage", wusste Eberhard Brecht. Der SPD-Bundestagsabgeordnete erinnerte daran, dass nach der Lockerung des Ladenschlussgesetzes Einzelhändler und Gewerkschafter protestierten.