Krankenversicherungskarte für Notfall im Ausland
Brüssel/dpa. - Bei einer Erkrankung im Urlaub soll die Europäische Krankenversicherungskarte die ärztliche Behandlung erleichtern. Die Karte garantiert nach Angaben der Europäischen Kommission in Brüssel eine medizinische Notfallversorgung in 31 europäischen Ländern.
Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, außerdem die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Die kostenlose Karte wird von den einzelnen Staaten in der jeweiligen Landessprache ausgestellt, ist aber europaweit einheitlich gestaltet - damit sollen die Angaben für das medizinische Personal auch dann verständlich sein, wenn es die entsprechende Sprache nicht beherrscht.
Mit dem Dokument haben gesetzlich Krankenversicherte im Ausland Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung wie ein inländischer Patient. Die Behandlungskosten werden der Kommission zufolge ganz oder teilweise von der eigenen Krankenkasse übernommen. In einigen Ländern, etwa in Belgien oder Frankreich, muss der Patient aber den Arztbesuch im Voraus zahlen und sich die Kosten zu Hause zurückerstatten lassen.
Zu beachten ist auch, dass die Karte nur im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung verwendet werden kann - nicht aber in Privatkliniken. Sie ersetzt auch nicht die herkömmliche Auslandsversicherung für Zusatzleistungen. Wie die Karte beantragt wird, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse - bei manchen Anbietern ist sie bereits auf der Rückseite der normalen Chipkarte zu finden. Eingeführt wurde sie in der EU schon vor vier Jahren, 36 Prozent der EU-Bürger besitzen sie bislang.
Weitere Infos: ec.europa.eu/employment_social/healthcard/index_de.htm