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Kosten für Studium möglicherweise Werbungskosten

31.03.2010, 14:29

Berlin/dpa. - Die Ausgaben für ein Hochschulstudium sind möglicherweise Werbungskosten. Für Studenten in einem typischen Erststudium im Anschluss an Abitur, Wehr- oder Zivildienst hätte diese Einstufung weitreichende Folgen: Sie würden steuerlich stark profitieren.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin macht darauf aufmerksam, dass beim Bundesfinanzhof jetzt ein Verfahren (Aktenzeichen: VI R 7/10) anhängig ist, in dem diese Frage geklärt werden soll. Bislang gelten Studienkosten meist als Sonderausgaben.

Wer als Student eine Einkommensteuererklärung abgibt, sollte seine Ausgaben jetzt als Werbungskosten geltend machen, rät der Steuerzahlerbund. Das werde das Finanzamt nicht anerkennen - der Steuerzahler sollte dann Einspruch einlegen und das Ruhen bis zur Gerichtsentscheidung beantragen. Darauf bestehe dann auch ein Rechtsanspruch. Und Betroffene gehen kein Kosten- und Prozessrisiko ein. Sonderausgaben sind bis zu 4000 Euro jährlich zu berücksichtigen. Werbungskosten können in voller Höhe von den Einnahmen abgezogen werden und damit die Steuerlast mindern.

Der Vorteil einer Einstufung als Werbungskosten besteht für Steuerzahler außerdem darin, dass Werbungskosten als Verlust über Jahre hinweg angehäuft werden können, erklärt BdSt-Steuerreferentin Anita Käding. Wenn dann nach Abschluss des Studiums Einnahmen vorhanden sind, können die Verluste gegen gerechnet und die Steuerlast damit auch nachträglich verringert werden.

Werbungskosten für Studenten wären laut Käding alle Ausgaben, die auch bei Arbeitnehmern in diese Kategorie fallen: Fahrten zur Ausbildungsstätte, das Unterhalten einer Zweitwohnung am Studienort, Studiengebühren, Kosten für Büromaterial und Fachbücher. Bislang haben Gerichte nur über Ausgaben für Studienzeiten nach einer Berufsausbildung entschieden. So entschied der Bundesfinanzhof zum Beispiel erst vor kurzem, dass eine Buchhändlerin Kosten von mehr als 6000 Euro für ihr Lehramtsstudium absetzen dürfe - und nicht nur 4000 Euro, die die Finanzverwaltung bewilligt hatte.