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Kommentar zum TLG-Verkauf Kommentar zum TLG-Verkauf: Stück aus dem Tollhaus

04.04.2013, 20:49
Markus Decker
Markus Decker MZ Lizenz

Dass die Linke auf die Käufer der TLG-Wohnungen nicht gut zu sprechen ist, muss niemanden wundern. Denn sie selbst hatte sich ja in Form einer eigens gegründeten Genossenschaft um die Wohnungen beworben. Gleichwohl ist die Kritik der Linken an dem Geschäft vollauf berechtigt.

Es sieht zwar nicht so aus, als wäre hier ein Gesetz gebrochen worden. Allerdings musste die Öffentlichkeit bisher davon ausgehen, dass ein Investor die 11 500 Immobilien erwarb - und nicht zwei Tochtergesellschaften. Überdies ist es ein Stück aus dem Tollhaus, dass ein Käufer Grunderwerbssteuer zahlen muss, wenn er 95 Prozent einer Immobilie oder Immobiliengesellschaft erwirbt - bei 94,9 Prozent aber nicht mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich um ein Geschäft zulasten Dritter, nämlich der Länder, handelt. Die sind eigentlich verboten.

Der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass es sich an das Gesetz halten musste, mag richtig sein. Doch das geltende Gesetz ist mindestens so lange fragwürdig, wie der einschlägige Passus nicht überzeugend begründet wird. Es sollte lieber heute als morgen geändert werden. Und Sachsen-Anhalts Landesregierung sollte sich möglichst bald dazu äußern.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]