Kommentar zum Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel Kommentar zum Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel: Kein Präzedenzfall

Es ist keine Überraschung, dass bei der jahrzehntelangen Atomstrom-Produktion in Deutschland ein Thema mit Macht übersehen wurde: der Atommüll. Dass nun aber das Oberverwaltungsgericht Schleswig ohne Rücksicht auf die praktischen Folgen ein Atommüll-Zwischenlager quasi aufgelöst haben soll, verblüffte sogar die Experten. Grund: Die Fabrikhallen mit den Castoren würden es nicht aushalten, wenn ein Airbus A380 auf sie stürzt.
Was bedeutet das Urteil? Atomgegner lesen daraus, dass alle Zwischenlager Schwarzbauten und daher aufzulösen sind, weil ja keins einen solchen Absturz aushielte. Das ist voreilig. Das Urteil ist kein Präzedenzfall – anderswo haben Anwohner dieselben Klagen verloren. Selbst in Brunsbüttel können die Behörden das Urteil anfechten.
Chaos wird also nicht ausbrechen in der Atom-Abwicklungsrepublik Deutschland. Eins beweist das Urteil aber erneut: Atomkraft ist allein deshalb unverantwortbar, weil keiner alle Risiken so vorhersieht, dass man die Anlagen stets rechtzeitig nachrüsten kann. Das hat der 11. September gezeigt, das zeigte Fukushima, und das zeigt auch eine naheliegende Entwicklung wie die eines neuen, größeren Airbus“.
Kontakt zum Autor. [email protected]