Katholische Kirche Katholische Kirche: Leitlinien zu sexuellem Missbrauch
Würzburg/dpa. - Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat imSeptember 2002 Leitlinien zum «Vorgehen bei sexuellem MissbrauchMinderjähriger durch Geistliche» erlassen. Wegen der Skandale umsexuelle Vergehen von Priestern an Kindern werden diese Vorschriftenseit Monaten überarbeitet. Bisher sehen sie zusammengefasst so aus:
ZUSTÄNDIGKEIT: «Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, dieden Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft. (...) DerBeauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson fürdie staatlichen Strafverfolgungsbehörden.»
PRÜFUNG: «Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. (...)Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge. Ersteht bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung.»
GEHEIMHALTUNG: «Dem Schutz des Opfers vor (...) öffentlicherPreisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt gewidmet.»
STRAFVERFOLGUNG: «In erwiesenen Fällen sexuellen MissbrauchsMinderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten undggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht. In erwiesenenFällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten -falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetretenist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage dieStaatsanwaltschaft informiert.»
HILFE: «Die Hilfsangebote sind individuell verschieden, jenachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsenehandelt, deren sexueller Missbrauch schon Jahre zurückliegt. (...)Der Täter hat sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.»
STRAFE: «Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung undAhndung werden kirchenrechtliche Strafmaßnahmen eingeleitet. (...)Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehrübertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichenbringen.»